Firmenkreditkarte - fällt unter "Ordnung im Betrieb und Verhalten im Betrieb" und ist damit mitbestimmungspflichtig?
hallo Forum, ich bin relativ neu im Betriebsrat (knapp 2 Jahre) bei uns soll eine Firmenkreditkarte zur Abrechnung von z.B.: Leihwagen, Hotelunterkünften etc. eingeführt und den MAs zur Verfügung gestellt werden. Abgerechnet wird über das Privatkonto des /der Mitarbeiter(in) . Kostenerstattung durch die Firma erfolgt über Reisekostenabrechnungen. Die private Nutzung der Karte ist erlaubt. Ich denke das fällt unter "Ordnung im Betrieb und Verhalten im Betrieb" §87 (1) 1. und ist damit mitbestimmungspflichtig. Stimmt das ? Da ich ausserdem Bedenken habe, was Haftung für "Dienstkosten" und Datenschutz bei privater Nutzung angeht, schwebt mir eine BV zum Thema vor. Hat jemand mit so einer BV Erfahrung ? Danke und Gruss br4tp
Community-Antworten (7)
06.02.2008 um 14:18 Uhr
Hallo,
da wir bei uns auch öfters Mitarbeiter auf die Reise schicken, bekommen diese für die Fahrt eine Firmenkreditkarte, welche über ein Firmen-Konto gespeißt wird. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen. Das vermeidet unnötige Diskussionen und eventuelle Streits.
Wir haben dazu aber keine BV erstellt.
Grüße, Thessa
06.02.2008 um 14:38 Uhr
@br4tp Warum soll man eine "Firmenkreditkarte" nutzen , die über das "Privatkonto" abgerechnet wird? Sorry, aber wo liegt denn da der "Nährwert"?
06.02.2008 um 15:09 Uhr
hallo Immi, argumentiert wird mit der erlaubten privaten Nutzung, für die keine Gebühren anfallen sollen und mit Firmenrabatten, die den MAs dann auch zugute kommen.
06.02.2008 um 20:29 Uhr
Bei uns gab es bis vor ca. einem Jahr auch Firmenkreditkarten, zu denen man ohne Gebühr eine Zweitkarte haben konnte. Die Firmenkreditkarte wurde dabei über das Firmenkonto abgerechnet, die Zweitkarte über das Private Konto. Wobei die Zweitkarte freiwillig war und der AG keine Informationen über die Transaktionen dort bekommen hat. Ich fand das eine praktische Lösung nur leider gab es im Konzern wohl Missbrauch (Privatnutzung) und so wurden die Kreditkarten ganz abgeschafft. Hat zur Folge, dass wir uns für Dienstreisen jetzt entweder einen Vorschuss holen müssen oder das Geld auslegen und uns über die Reisekostenabrechnung nachträglich zurückholen müssen. Ich gehe mal davon aus, das so eine Regelung wie bei euch angedacht nur auf freiwilliger Basis vom Mitarbeiter akzeptiert werden kann, denn die Bonitätsprüfung wrd sicherlich über den Kontoinhaber laufen.
Gruß Meik
16.03.2018 um 11:45 Uhr
Ich finde schon das ist mitbestimmungspflichtig. Wenn der Kollege auf Dienstreise geschickt wird, passiert dies im Auftrag des AG. Der ist für die Sicherstellung zuständig. Er hat dafür zu sorgen, das er seinen Auftrag erfüllen kann und mit entsprechenden "Arbeitsmitteln" ausgestattet wird. Dazu gehört auch Geld. Zur Abschaffung des Vorschusses mit Bargeld wurde die "Firmenkreditkarte" angeschafft. So weit so gut. Aber! Die meisten Firmenkreditkarte greift auf das Privatkonto des Mitarbeiters zu. Er bekommt zwar nach Abrechnung der Dienstreise die Kosten erstattet und auf das Privatkonto überwiesen. Aber! Die Haftung der Umsätze mit der Kreditkarte bleibt beim Mitarbeiter. Mit alle damit verbundenen Nachteilen(negative Schufa-Auskunft und Bonität; Buchungsgebühren usw.). Diese Verfahrensweise ist nicht sicher. Was passiert, wenn die Firma in der Zwischenzeit zahlungsunfähig wird? Der Mitarbeiter sein Geld nicht abgerechnet bekommt? Er muss der Forderung der Bank nachkommen. Er haftet- nach AGB der Bank (z.Bsp. Airplus) Ich finde es schon sehr merkwürdig, nachdem die EU die Abrechnung der "Corporate Karte" über Privatkarte mehr oder wenig untersagt hat und die Kartenfirmen dem Kind nun einen anderen Namen geben und den Firmen dieses Modell weiterhin anbieten. Nun heißt das Ding mehr oder weniger "Travelkarte". In solchen Fragen gehört der Fall in die Mitbestimmung, dies ist keine reine Auslagenerstattung wo es keine Mitbestimmung gibt. Die richtige Lösung ist, wenn Kreditkarte dann direkt mit Firmenkonto abrechnen. Haftung bleibt bei der Firma. Die muss dafür sorgen, das der Mitarbeiter ordentlich abrechnet.
16.03.2018 um 11:49 Uhr
Möglicherweise ist der Fragesteller nicht mehr so arg interessiert an dem Thema.
16.03.2018 um 11:51 Uhr
"Möglicherweise ist der Fragesteller nicht mehr so arg interessiert an dem Thema."
Nur weil seit der Erstellung der Frage 10 Jahre vergangen sind ? Also die Argumentation finde ich aber ein bißchen dürftig. ;-)))))))
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