Erstellt am 27.01.2011 um 18:00 Uhr von Kölner
@oberlisk
Deine Frage hat zwei Aspekte:
Grundsätzlich müssen (manche meinen auch: sollten) nach Möglichkeit an der BR-Sitzung teilnehmen.
Eine gültige Beschlussfassung bedarf immer einer Teilnahme von mehr als der Hälfte der ordentlich gewählten BR-Mitglieder.
Also:
Alle sind zu laden.
Liegt ein anzuerkennender Verhinderungsgrund vor, hat man EBRM laden.
Und die Hälfte der ordentlichen BR-Mitglieder müssen mindestens anwesend sein, damit ein Beschluss gefasst werden kann (von einer kleinen Ausnahme mal abgesehen, wo auch ein einzelnes BRM reichen kann)
Erstellt am 27.01.2011 um 19:58 Uhr von Flatterhahn
Hallo Oberlisk,
da Ihr ein Gremium aus 5 Betriebsräten seit, müssen nicht alle BR Mitglieder anwesend sein, nur 50%. Das wären in Eurem Fall 3 BR-Mitglieder, die die Beschlüsse für Einstellungen ect. fassen können.
LG Flatterhahn