Hallo,
in unserem Gremium arbeiten wir an einer BV Reise. In diesem Zuge wurde unser Betriebsratsvorsitzender von der GL eingeladen eine Reise nach China zu einem Tochterunternehmen zu machen um "mal das Gefühl für Reisen zu bekommen".
Aus meiner Sicht vollkommen unnötig weil wir im Gremium Kollegen/innen haben die des öfteren nach China fahren.
Das ganze berietet mir Bauchschmerzen weil ich befürchte das mit dieser Reise ein unabwendbarer Schaden für das Gremium entsteht.

Ich habe schon gesucht ob es dazu eine Gesetzliche Regelung gibt weil ich denke das es eine Vergünstigung darstellt. Fündig bin ich nur im BtrVG §119 geworden. Da geht es aber wohl mehr um denjenigen der die Vergünstigung gewährt, also der AG. Gibt es da noch andere Gesetzte wo ich mich drauf berufen kann?

Im Voraus Danke an alle die sich jetzt einen Kopf machen und mir helfen wollen.

LG
Der Skeptiker