Erstellt am 27.01.2011 um 11:07 Uhr von Skeptiker
dazu hab ich im BetrVG noch §78 gefunden.
Ich komm der Sache näher.
LG
Der Skeptiker
Erstellt am 27.01.2011 um 11:40 Uhr von Widder
jetzt mal ganz ehrlich..Würdest du selber gerne fahren und bist nur sauer, weil der BRV fährt.
Ich sehe darin keine Begünstigung, außerdem müßtest du den Zusammenhang beweisen, und um tätig zu werden, brauchst du noch dazu einen Beschluß des Betriebsrates.
Wenn du einen solchen internen Kampf führen willst, schadet das eurem Gremium mehr, denn soetwas führt zu Spaltung und Misstrauen in den eigenen Reihen.
Sprich lieber mit dem BRV darüber und teile ihm deine Bedenken mit. Das bringt mehr als einen Krieg anzufangen, dessen Ausgang mehr als ungewiß ist.
Erstellt am 27.01.2011 um 13:19 Uhr von Forentroll
Ich finde das zwiespältig. Auf beiden Seiten.
Eine reine Lustreise würde ich als BRV auch nicht antreten.
Jedoch wenn ich folgenden Satz von dir zitiere:
"Aus meiner Sicht vollkommen unnötig weil wir im Gremium Kollegen/innen haben die des öfteren nach China fahren."
Ist der Bezug schon da! Warum soll er als Vorsitzender nicht die "Außenstellen" besuchen. Ist ja auch Aufgabe des BRs.
Ich fahre ja auch zu Tagungen um den BR als BRV zu vertreten und unseren Außendienstlern als Ansprechperson zu dienen. Abends wird auch etwas getrunken.
Natürlich reise ich per Bahn (1. Klasse) oder auch per Flugzeug auf Firmenkosten im Außendienst an ohne den BR zu schaden!
Leider weis ich nicht warum die einzelnen BRMs auch nach China fliegen. Da könnte man ja genauso sagen. Die sollen ruhiggestellt werden. Oder die werden bevorzugt.
Man kann aus jeder Mücke einen Elefanten machen! Muß man aber nicht.
Es ist keine Vergünstigung sondern würde ich wie Widder geschrieben hat, mal mit dem BRV sprechen, ob es nötig ist.
Erstellt am 27.01.2011 um 13:25 Uhr von Skeptiker
@Widder
Vielen Dank für deine hinweise.
Zu der ersten Frage ob ich gerne selber fahren würde. Dazu werd ich mich nicht äußern. Aber die Frage an sich ist ein guter Hinweis. Zeigt sie mir doch das der Neidgedanke aufkommen kann. Denn die Frage an sich ist für mich ein Hinweis das der Gedanke aufgekommen ist. An sich beantwortet der Fragesteller die Frage selbst. Im Kopf denkt er ja so. Ob ich mir das geben muss?
Aber der wichtigste Aspekt deiner Antwort war für mich die Beweislast. Da hast Du natürlich vollkommen Recht. Einen Bewies für eine Begünstigung zu erbringen erscheint mir schier unmöglich. So blöd werden sie ja auch nicht sein.
Von daher alles in allem hat deine Antwort mir geholfen, dafür ein Danke an dich.
LG
DER Skeptiker.
Erstellt am 27.01.2011 um 15:15 Uhr von Kölner
@Skeptiker
Hier hat das Gremium zu entscheiden. Und wenn ein BR (als Gremium!) ein Gefühl für Reise entwickeln soll, dann sollten - eben wegen der möglichen Bestechlichkeit - auch 2 BRM fahren und nicht einer.
Und wenn man § 78 BetrVG ernst nimmt, dann kann man einem BRV diese Reise mit dieser Ansage (Gefühl für das Reisen) nicht genehmigen.