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Recht des GBR-Vorsitz

K
kempf
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir, der Gesamtbetriebsrat stellt sich folgende Frage! Gibt es im Gesetz ein Recht, das die/der GBR-Vorsitzende/r Auschüsse des GBR besuchen kann, ohne eine Einladung des jeweiligen Ausschuss zu bekommen.

Mit kollegialen Grüßen

1.07101

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

26.01.2011 um 20:36 Uhr

Ausschüsse werden nahmentlich besetzt. Aber es gibt Ausschüsse in welchen der GBRV und der Stelli kraft Gesetz Mitglied sind

§ 51 BetrVG

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