Recht des GBR-Vorsitz
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
wir, der Gesamtbetriebsrat stellt sich folgende Frage! Gibt es im Gesetz ein Recht, das die/der GBR-Vorsitzende/r Auschüsse des GBR besuchen kann, ohne eine Einladung des jeweiligen Ausschuss zu bekommen.
Mit kollegialen Grüßen
Community-Antworten (1)
26.01.2011 um 20:36 Uhr
Ausschüsse werden nahmentlich besetzt. Aber es gibt Ausschüsse in welchen der GBRV und der Stelli kraft Gesetz Mitglied sind
§ 51 BetrVG
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