Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir, der Gesamtbetriebsrat stellt sich folgende Frage!
Gibt es im Gesetz ein Recht, das die/der GBR-Vorsitzende/r Auschüsse des GBR besuchen kann, ohne eine Einladung des jeweiligen Ausschuss zu bekommen.

Mit kollegialen Grüßen