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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrkosten & Arbeitszeit

U
unwissender
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege arbeitet ständig am Punkt A, er wurde zeitweise zum Winterdienst am Punkt B eingesetzt, den er nur mit öffentlichen Verkehrsmittel erreicht. Er arbeitet von 06.30 - 15.45 Uhr. Winterdienst ist von 05.30 - 20.00 Uhr Frage:

  1. Wer trägt die Fahrkosten
  2. Ab wann zählt seine Arbeitszeit, früh und nachmittags, wenn er los fährt und wiederankommt, oder denn Winterdienst aufnimmt und beendet.
1.09801

Community-Antworten (1)

P
Pappnase

25.01.2011 um 13:18 Uhr

Was steht im AV? Angestellt Punkt A ? AG trägt Fahrtkosten, Fahrzeit innerhalb der AZ Keinen festen Anstellungsort, dann würde ich pokern und es wie o.a. fordern, auf Kompromisse könnte Ihr Euch immer noch einlassen. Wie haben 3 Außenstellen innerhalb von 30 km. Bei uns ist kein fester Anstellungsort im AV aufgeführt. AN, die ständig einer Außenstelle zugeordnet sind machen das auf eigene Kosten außerhalb der AZ. AN, die an einem Arbeitstag am Haupthaus und in einer Außenstelle sind, bekommen Fahrtkostenerstattung (bzw. Dienstwagen) und Fahtrzeit während der AZ.

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