Erstellt am 23.01.2011 um 11:01 Uhr von pfeilenbogen
Pfälzer
Zu was sollen diese genutzt werden?
AN ist nicht und kann auch nicht verpflichtet werden den privaten Pkw für dienstl. Zwecke zu nutzen!!
Hier sollte auch wenn sie so genutzt werden das Thema "Versicherungsrisiko" und Ersatz von Schäden incl. Auto/Motorschäden bei solchen Fahrten geregelt werden. Also, dass AG für solche Kosten aufkommt.
Wenn hier der BR eine BV abschließt welche den AN zwingt seinen privaten Pkw so einsetzen zu müssen, wäre dieses nichttig, da keine Rechtsgrundlage dafür besteht. Aus der Verweigerung dürfen AN auch keine Nachteile erwachsen.
Erstellt am 23.01.2011 um 11:07 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Hast Du denn eine solche BV in der Schublade?
Erstellt am 23.01.2011 um 11:16 Uhr von Pfälzer
Hallo pfeilenbogen
wir werden von unserm AG nicht zum gebrauch gezwungen. Es gibt auch einen Kilometer ausgleich in Bar, wir wollen dies in einer BV nur festigen und den Nutzungsausgleich den heutigen Gegebenheiten (kosten) anpassen. Die Nutzung der PKW's findet für den Material-, Werkzeugtransport für die Montage statt und manschmal auch zum Transport von Arbeitskollegen.
Leiter habe ich keine BV in der Schublade.
Erstellt am 23.01.2011 um 11:18 Uhr von Kölner
@Pfälzer
Ich wäre an einer solchen BV auch interessiert...
Erstellt am 23.01.2011 um 11:20 Uhr von alterBrummbär
Pfälzer,
das kann nicht durch eine BV geregelt werden.
Das kann der AG nur vertraglich "Nutzung des Privat-PKW für Dienstfahrten" mit dem MA abschliessen. Und hier sind einige Tücken zu beachten.
Erstellt am 23.01.2011 um 11:56 Uhr von pfeilenbogen
Pfälzer,
wenn hier eine solche BV besteht, diese sofort mit Hinweis auf Rechtswidrigkeit des Zwanges kündigen bzw. für ungültig erklären. Sollte der AG sich weigern, sofort einen Beschluss fassen und einen Anwalt einbinden.
Der AG kann hier keinen AN zwingen für dienstl Fahrten den privaten Pkw zu nutzen!!!!!
Was machen eigentlich AN ohne eigenen Pkw???
Der AG kann hier nur auf Freiwilligkeit der AN hoffen. Da könnte man diesebezügich eine BV abschließen und die von mir o.a. Dingen positiv für die AN regeln. Also auch Ansprüche auf Entschädigung bei Schäden usw. Weiter AN welche NEIN sagen, da sie hierzu ein recht haben, dürften daraus keine Nachteile erlangen. Auch dieses müsste in die BV wie auch das Thema "pari-Komm" bei Problemen auch betreffend der Regelung von Schäden usw. Wie auch, dass der AG die Kosten für einen Vollkaskoschutz trägt.
PS: Kölner, habe keine solche BV könnte mir aber gut vorstellen hier eine solchen zu verhandeln, wüsste also wo ich die Schwerpunkte/ Handlungsoptionen sehen müsste.
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ganther
wenn Du hier alle Beiträge wirklich gelesen hättest, hättest Du erkannt, dass es eine Regelung/ BV dort gibt welche AN verpflichten den privaten Pkw nutzen zu müssen, was rechtswidrig ist.
Weiter hättest Du erkannt, dass diese Anmerkungen von mir die Mindeststandarts sein müssten um hier eine solche Regelung sein müssten und selbstverständlich alles auf freiwilliger Basis für AN.
Also, erst richtig alles lesen und dann sachbezogenen Antworten.
Auch ich habe Probleme zu glauben, dass ein AG bei solchen Forderungen noch bereit wäre hier eine BV zu verhandeln. Doch dann wäre das Ergebinis keine Regelung/BV und Hinweis an alle AN druch den BR, dass der AG hier keine Forderungen stellen kann.
Erstellt am 23.01.2011 um 15:00 Uhr von ganther
Pfeilebogen
Meinst du der AG würde so wirre Vorstellungen unterschreiben?
Erstellt am 23.01.2011 um 17:08 Uhr von nicoline
pfeilenbogen.
*wenn Du hier alle Beiträge wirklich gelesen hättest, hättest Du erkannt, dass es eine Regelung/ BV dort gibt welche AN verpflichten den privaten Pkw nutzen zu müssen,*
ich finde nicht, in welchem Beitrag das steht, kannst Du da mal helfen?
Erstellt am 23.01.2011 um 17:36 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
ich lese da eher in Antwort 6 von pfälzer:
"wir werden von unserm AG nicht zum gebrauch gezwungen."
Erstellt am 24.01.2011 um 09:27 Uhr von Petrus
> Es gibt auch einen Kilometer ausgleich in Bar, wir wollen dies in einer BV nur festigen
> und den Nutzungsausgleich den heutigen Gegebenheiten (kosten) anpassen.
Ohne eure Verhältnisse zu kennen, behaupte ich mal nach dem Blick in die Glaskugel:
Der Kilometerausgleich entspricht den heutigen Gegebenheiten - nämlich denen, die das Finanzamt anerkennt. Dass diese nicht den realen Kosten entsprechen, ist zwar bekannt, wird aber von der Politik nicht freiwillig geändert.
Würde euer Chef eine höhere Entschädigung zahlen (egal, ob nun freiwillig oder aufgrund einer freiwilligen BV), dürfte folgendes passieren:
1. Cheffe kann die höhere Entschädigung nicht (in vollem Umfang) von der Steuer absetzen.
2. Der MA müsste die Entschädigung als "geldwerten Vorteil" versteuern. Und wenn ich richtig informiert bin, die gesamte Summe, und nicht nur die Differenz zwischen finanzamtlich anerkanntem und tatsächlich gezahltem Betrag.