Bei uns im Betrieb soll eine Alarmanlage installiert werden, die außerhalb der Büro-Kernzeiten "scharf geschaltet" sein wird. Wer außerhalb dieser Zeiten ins Büro möchte, muss die Alarmanlage mit seiner Zugangskarte deaktivieren. Es werden nur die Kartennummern registriert, aber natürlich können im zweiten Schritt die dazugehörigen Namen herausgefunden werden.
Unterliegt das der Mitbestimmung des BR?