W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats - bei Mitarbeiteranwerbung?

K
Kunibert
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Besteht eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber eine Richtlinie "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" einführen will, durch die Mitarbeitern bei Anstellung eines neuen Mitarbeiters eine Prämie gewährt wird? Woraus kann sich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ergeben? Gibt es zu diesem Problem schon Rechtsprechung?

MFG

H.M.

6.11201

Community-Antworten (1)

W
Werner

18.10.2007 um 16:12 Uhr

HAllo Kunibert, §87 Abs.1 Nr. 11: Diese Nr. regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats über die Geldfaktoren von Prämiensätzen und vergleichbare leistungsbezogene Entgelte. Sie ist eine Konkretisierung des in der Nr. 10 enthaltenen Entlohnungsgrundsatzes "ergebnisbezogene Entlohnung". So fallen alle "leistungsbezogenen Entgelte" unter das Mitbestimmungsrecht, z.B. die Prämiensätze, Leistungszulagen auf Grund von Beurteilungssystemen, Programmlohn, Pensumlohn usw. "Auch Provisionen", insbesondere sogenannte Abschlussprovisionen, unterfallen Nr. 11.

Ihre Antwort