Meine Frage: Muss während Mutterschutz und Elternzeit das Betriebsratsamt wahrgenommen werden? Der konkrete Hintergrund: ich beabsichtige nach Geburt des Kindes erstmal 6Monate nicht zu arbeiten und danach in Teilzeit wieder einzusteigen. Muss ich während dieser 6 Monate an den BR-Sitzungen teilnehmen damit ich mein Amt nicht verliere oder kann ich selbst entscheiden ob oder ob ich nicht an den Sitzungen teilnehmen möchte.

Danke im Voraus für die Antwort!
mifune