Arbeitgeber führt eine Massnahme nach Paragraph 87 durch
Arbeitgeber führt eine Massnahme nach Paragraph 87 durch, trotz aufforderung durch BR sie bis zum Abschluss einer BR zu unterlasen ,wie ist der weitere Weg ,soll man eine Einstweillige Verfügung holen oder ein Beschlussverfahren ?
Community-Antworten (1)
18.01.2011 um 10:16 Uhr
Beides, dem AG per einstweiliger Verfügung das Handeln ohne Beachtung der MB untersagen lassen und per Beschlussverfahren ihm für jeden zukünftigen verstoß ein Ordnungsgeld androhen lassen.
Also Beschlüsse und Anwalt beauftragen. Am einfachsten man spricht schon einmal vorher mit dem Anwalt und lässt sich beim ganzen Thema beraten, damit alles OK ist. Die Anwälte machen dieses in der Regel. Denn ordentlich Beschlüss = keine Probleme mit ihren Rechnungsstellungen.
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