W.A.F. LogoSeminare

Welche Pflichten hat der BR-Schriftführer, außer dass er das Protokoll erstellen muss, noch?

D
dietmohr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BR-Mitglied und Schriftführer. Wir haben eine Sekretärin für den BR. Ich führe in der BR-Sitzung das Protokoll und fertige eine "Klarschrift zur Vorlage in der nächsten BR-Sitzung an. Bis dato haben wir eine interne Büroeinteilung gemacht in der festgelegt wurde Wer an welchen Tagen BR-Bürodienst macht, d.h. dass eingeteilte BR-Mitglied ist für eine bestimmte Zeit (z.B. Dienstag 08.02.2011 von 06:00 - 14:15 Uhr) zur "Stallwache" eingeteilt. Er nimmt Telefongespräche entgegen, hilft Belegschaftsmitgliedern, die Probleme haben, weiter usw. Nun meine Frage: Ist der Schriftführer verpflichtet diese Einteilung zu erstellen?? Gruss Dietmar

1.20605

Community-Antworten (5)

R
rtjum

14.01.2011 um 12:25 Uhr

Hallo,

das müßt ihr intern regeln wer für was verantwortlich ist. Der Schriftführer ist im BtrVG nicht explicit genannt, Aufgaben müßen ihm vom Gremium übertragen werden.

Gruß rtjum

K
Kölner

14.01.2011 um 13:01 Uhr

@dietmohr Ihr habt eine Sekretärin und Du fertigst dennoch das Protokoll an?

Was die Einteilung betrifft... ...auch hier sähe ich eher Arbeit für die Sekretärin als für das BRM

R
rtjum

14.01.2011 um 13:39 Uhr

Wahrscheinlich wird die Sekretärin nicht an den Sitzungen teilnehmen?!?!

trotzdem sehe ich die Aufteilung wer wann im BR-Büro "Stallwache" macht nicht in ihren Händen, den Plan letzendlich zu Papier bringen ja aber der Rest...

K
Kölner

14.01.2011 um 13:45 Uhr

@rtjum Dann würde ich mir aber mal intensiv Gedanken machen. Es ist doch so, dass ein BRM mit Sitzungsniederschriftführungsaufgabe fast komplett aus dem Rennen ist bei einer BR-Sitzung.

R
rtjum

14.01.2011 um 13:56 Uhr

jepp kölner geb ich dir recht, wir haben leider keine Sekretärin...unsere Schriftführerin schreibt allerdings blind Schreibmaschíne mit und gibt während des Schreibens auch noch Wortmeldungen also haben wir glücklicherweise kein Problem damit.

Ihre Antwort