Hallo Zusammen,

wer kann mir Auskunft geben.

Wir sind ein 11 köpfiger Betriebsrat und möchten einen Datenschutzausschuss gründen.

Aus wieviel Mitglieder darf er bestehen?

Wer darf in diesen Ausschuss gewählt werden?
1. nur ordentliche Betriebsratsmitglieder
2. auch Ersatzmitglieder?
3. auch externe Mitarbeiter und Kollegen?

Gibt es eine Lektüre wo man es nachlesen könnte?

Für Eure Hilhe im Voraus vielen Dank.
Gruß caebr