Einladung zu Verhandlungen
Hallo zusammen, eine dringende Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort finden konnte. Folgende Konstellation: Es stehen Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung an. Kann der örtliche Betriebsrat ein Mitglied des GBR als Unterstützung zu diesen Verhandlungen hinzu ziehen? Google und die einschlägige Literatur haben mir keine Antwort geben können. Oder ich habe sie nicht gefunden.
Community-Antworten (3)
11.01.2011 um 08:13 Uhr
@biber
was sollte dagegen sprechen?
Wenn Euer Sachverstand für das anliegende Thema nicht ausreicht und Ihr seht es als "erforderlich" an, dass Ihr für die Verhandlungen zusätzlichen Sachverstand benötigt...;-)
Dann ist es doch besser Ihr "beschließt" erst einmal den Internen Sachverstand zu nutzen, bevor Ihr auf externen zurückgreift.
11.01.2011 um 09:42 Uhr
Obacht:
Der GBR ist ein eigenständiges GREMIUM, insofern ist das einzelne betriebsfremde GBR-Mitglied bei Einladung durch einen örtlichen BR zunächst nur in seiner Eigenschaft als AN (!) des fremden Betriebes als Sachverständiger tätig, es sei denn der GBR ENTSENDET ihn. Damit dieses (G)BRM sich unter Lohnfortzahlung freistellen kann muss
a) es zu seinem originären Zuständigkeitsbereich gehören dieses Thema in dem für ihn fremden Betrieb zu behandeln (was i.d.R. NICHT der Fall ist, insbesondere wenn das Thema eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des GBR gehört (s.u.)), oder b) Sachverständiger nach §80 (3) BetrVG sein, dazu Bedarf es aber einer "näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber"!
Ein böswilliger AG könnte dem GBR-Mitglied ganz schön an den Karren fahren wenn dieses einfach der Einladung folgt und diese Regeln nicht beachtet wurden.
Weiterhin: Wenn dieses GBR-Mitglied deshalb eingeladen wird weil das Thema betriebsübergreifend ist, dann ist auch Vorsicht geboten: Themen die sachlich betrachtet nur auf überbetrieblicher Ebene geregelt werden KÖNNEN, fallen in den originären Zuständigkeitsbereich des GBR. Eine vom lokalen BR abgeschlossene BV könnte unwirksam sein selbst wenn der GBR keine Regelung abschließt.
11.01.2011 um 10:24 Uhr
@rkoch ich gebe Dir recht... Alle Argumente stimmen und entsprechen den Tatsahen...
Meine Vorgehensweise in solchen Fällen ist bestimmt nicht immer konventionell... Ich vertrete die Meinung, dass man kreativ sein muss und sich nicht an Gesetzestexten festhält.
Vielleicht konnte ich meinen Ansatz nicht klar genug rüber bringen... Ich versuche es noch einmal...
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass die Zuständigkeit geklärt ist...
Ich würde dem AG gegenüber damit argumentieren, dass der Sachverstand nicht ausreicht und da der BR Kosten sparen will, um das Unternehmen nicht mehr zu belasten als nötig, ist es doch bestimmt auch für den Arbetgeber erstrebenswert, dass der Kollege aus dem GBR an den Verhandlungen teilnimmt, bevor man sich über teure Sachverständige streiet.
Natürlich ist das keine Garantie dafür, dass der AG zustimmt, dass das GBR Mitglied teilnehmen darf und das der GBR das Mitglied dann auch noch entsendet, aber es ist einen Versuch wert.
Verwandte Themen
Einladung BR-Sitzung ohne Tagesordungspunkte
ÄlterMoin Kinders, wieder ein weiterer "Genie-Streich" des amtierenden BR mit Mitgliedern der Geschäftsleitung. Ich habe heute eine Einladung zur BR-Sitzung erhalten. Da ich erkrankt bin, wurde mir die E
Verhandlungen ohne Beisein und Wissen des kompl. BR???
ÄlterHi zusammen! Als eifriger Leser muss ich nun auch mal eine Frage stellen. Unser BR besteht aus 3 Mitgliedern. (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und ich als "Otto-Normal-Mitglied"). Wer muss, da
Einladung zur Sitzung
ÄlterHallo alle zusammen, hier folgende Frage: Freitag ist das BR-Büro von dem Vorsitzenden und einem BR-Mitglied besetzt. Normalerweise geht am Freitag die Einladung zur Sitzung raus, die natürlich der V
falsche Einladung zur BR Sitzung?
ÄlterHallo zusammen, die Frage beschäftigt mich schon länger. Ich möchte wissen ob mein Vorsitzender richtig und rechtzeitig einlädt. Wenn ich was bemängel werde ich nur ausgelacht und als Querulant da
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige