Erstellt am 11.01.2011 um 07:13 Uhr von Ellamia
@biber
was sollte dagegen sprechen?
Wenn Euer Sachverstand für das anliegende Thema nicht ausreicht und Ihr seht es als "erforderlich" an, dass Ihr für die Verhandlungen zusätzlichen Sachverstand benötigt...;-)
Dann ist es doch besser Ihr "beschließt" erst einmal den Internen Sachverstand zu nutzen, bevor Ihr auf externen zurückgreift.
Erstellt am 11.01.2011 um 08:42 Uhr von rkoch
Obacht:
Der GBR ist ein eigenständiges GREMIUM, insofern ist das einzelne betriebsfremde GBR-Mitglied bei Einladung durch einen örtlichen BR zunächst nur in seiner Eigenschaft als AN (!) des fremden Betriebes als Sachverständiger tätig, es sei denn der GBR ENTSENDET ihn. Damit dieses (G)BRM sich unter Lohnfortzahlung freistellen kann muss
a) es zu seinem originären Zuständigkeitsbereich gehören dieses Thema in dem für ihn fremden Betrieb zu behandeln (was i.d.R. NICHT der Fall ist, insbesondere wenn das Thema eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des GBR gehört (s.u.)), oder
b) Sachverständiger nach §80 (3) BetrVG sein, dazu Bedarf es aber einer "näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber"!
Ein böswilliger AG könnte dem GBR-Mitglied ganz schön an den Karren fahren wenn dieses einfach der Einladung folgt und diese Regeln nicht beachtet wurden.
Weiterhin: Wenn dieses GBR-Mitglied deshalb eingeladen wird weil das Thema betriebsübergreifend ist, dann ist auch Vorsicht geboten: Themen die sachlich betrachtet nur auf überbetrieblicher Ebene geregelt werden KÖNNEN, fallen in den originären Zuständigkeitsbereich des GBR. Eine vom lokalen BR abgeschlossene BV könnte unwirksam sein selbst wenn der GBR keine Regelung abschließt.
Erstellt am 11.01.2011 um 09:24 Uhr von Ellamia
@rkoch
ich gebe Dir recht...
Alle Argumente stimmen und entsprechen den Tatsahen...
Meine Vorgehensweise in solchen Fällen ist bestimmt nicht immer konventionell...
Ich vertrete die Meinung, dass man kreativ sein muss und sich nicht an Gesetzestexten festhält.
Vielleicht konnte ich meinen Ansatz nicht klar genug rüber bringen...
Ich versuche es noch einmal...
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass die Zuständigkeit geklärt ist...
Ich würde dem AG gegenüber damit argumentieren, dass der Sachverstand nicht ausreicht und da der BR Kosten sparen will, um das Unternehmen nicht mehr zu belasten als nötig, ist es doch bestimmt auch für den Arbetgeber erstrebenswert, dass der Kollege aus dem GBR an den Verhandlungen teilnimmt, bevor man sich über teure Sachverständige streiet.
Natürlich ist das keine Garantie dafür, dass der AG zustimmt, dass das GBR Mitglied teilnehmen darf und das der GBR das Mitglied dann auch noch entsendet, aber es ist einen Versuch wert.