Erstellt am 08.01.2011 um 17:38 Uhr von sanifair
Das ist doch keine Behinderung des BR. Ihr solltet euch mit der Rechtsprechung zur BR-Arbeit und Schicht beschäftigen. Dann seht ihr wie hier zu verfahren ist.
Man könnte die bisherige Verfahrensweise auch als Begünstigung der BRM auslegen
Erstellt am 08.01.2011 um 18:16 Uhr von gonzo
@TinaMaria,
mag dein das sanifair recht hat aus iher sicht, ich sehe das wie du allerdings nicht als behinderung sondern als gedanken lose dienstplanung !
es gibt stimmen die sagen das in der br zeit das arbeitzeitgesetz nicht gelte und das die persönliche arbeitzeit... ach das sollen die selber schreiben.
habt ihre eine az bv ? steht da was von schichten drin ? bei uns ja deshalb darf der brm auch nicht nach oder vor der sitzung in die nacht . bei uns zählt die nacht als zweitage . das heisst dann auch das wenn du aus der nacht kommst du an diesen tage kein urlaubstag benötigst. war ein harter kampf der ag wollte auch kontern mit dann müssen wir den urlaub anders berechnen.
aber das machte er dann nicht sondern liess es durch gehen.
wenn es einplanungsfehler ist, dann könnt ihr ja das für euch nutzen, .....
Erstellt am 08.01.2011 um 22:44 Uhr von Lotte
TinaMaria,
der AG kann sein Direktionsrecht aber doch nur so weit ausüben, wie Ihr es zulasst. Bei der Dienstplanung seid Ihr doch voll in der Mitbestimmung. Schau mal § 87 (1) Nr. 2 BetrVG.
Erstellt am 09.01.2011 um 15:29 Uhr von BloodyBeginner
Auch ich sehe das nicht als Behinderung der Betriebsratstätigkeit an.
Für Betriebsratstätigkeit gilt nicht das Arbeitszeitgesetz - also auch keine 11 Stunden Freizeit.
Ich arbeite selbst in vollkontinuierlicher Wechselschicht und bin BRM , d.h. ich könnte dir schon sagen was für eine Schicht ich am 4.4.2013 habe (falls sich unser Schichtmodell nicht mal wieder ändert) haben werde.
Unsere wöchentlichen Betriebsratssitzungen fangen gegen 12 Uhr an und dauern ca. 2,5 bis 4 Stunden normalerweise.
Die Nachtschicht endet gegen 6 Uhr, d.h. ich könnte um 6:30 Uhr etwa im Bett liegen und gute viereinhalb Stunden schlafen und mich auch nach der Sitzung bei Bedarf wieder hinlegen.
Es steht einem BRM auch frei etwas früher seine Nachtschicht zu verlassen, damit er zur Sitzung ausgeruht kommt. Dafür gibts Gerichtsurteile.
Auf die Nachtschicht davor oder danach gänzlich zu verzichten finde ich fragwürdig.
Vielleicht vershciebt ihr den beginn eurer Sitzung etwas nach hinten, damit Nachtschichtler mehr Freiraum haben?
Erstellt am 09.01.2011 um 22:22 Uhr von Laffo
@TinaMaria
..wenn die BR-Sitzung 8h dauert... muss für das BRM vor & nach der Sitzung frei haben...;-)