Hallo,

folgendes Probelm bei uns - wir sind ein betrieb im 24/7 Dienst und arbeiten somit auch in Nachtschichten. Bisher hat es immer gut geklappt das die regulären Mitglieder nicht am Tag vor oder nach einer Sitzunf zu einer Nachtschicht geplannt waren. Die betonung liegt jetzt aber bei bisher..... Für mich ist die Einteilung eines Kollegen mit Nachtschicht vor einer Sitzung (er kommt morgen aus der Nachtschicht und müsste um 11:00 in der Sitzung sitzen)
eine klare behinderung der BR arbeit. Unser Chef berufst sich allerdings auf sein direktionsrecht und sagt das es produktionstechnisch nicht anderes möglich ist. Was natürlich nicht stimmt. Es wurde einfach beim planen nicht beachtet schliesslich gibt es noch jede Menge anderer Kollgen die Nachtschichten machen können....
Jetzt meine Frage - Wer hat Recht???