W.A.F. LogoSeminare

Probezeit und befr. AV gleich lang?

T
TheiaMK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben den Fall noch nicht gehabt, dass ein befristeter Vertrag mit einer gleichlangen Probezeit versehen werden soll. zB Vertrag für 6 Monate, Probezeit auch 6 Monate. Dass Probezeit geht, weiß ich. Aber auch gleich lang?

Wäre schön, wenn ich die Antwort hier erfahren könnte :-)

Herzlichen Dank schon einmal vorab

1.26502

Community-Antworten (2)

W
wahlvst

07.01.2011 um 19:21 Uhr

Ja, geht!

Siehe: (BAG, 24.01.2008, Az. 6 AZR 519/07). Und Sie dürfen grundsätzlich auch eine Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen vereinbaren.

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/probezeit-in-befristeten-arbeitsverhaeltnissen.html

T
TheiaMK

07.01.2011 um 19:40 Uhr

Ganz herzlichen Dank für die Antwort und den Link

Ihre Antwort