Erstellt am 06.01.2011 um 08:24 Uhr von rtjum
Hallo,
siehe §40 BetrVG
Er darf nicht! er muß alle entstehenden Kosten tragen und alles notwendige zur Verfügung stellen.
Sollte eure Telefonrechung aber plötzlich stark überhöht sein, so wird der AG sicherlich nachfragen dürfen.
gruß rtjum
Erstellt am 06.01.2011 um 14:58 Uhr von DonJohnson
Natürlich darf er die kontrollieren, ABER...
... es gehört schon zur Behinderung der BR Arbeit, wenn er die Rufnummern erfasst. Sowohl die des BR als auch dessen BRM ;-)))