Telefonrechnung kontrollieren
Darf der AG die Telefonrechnungen des BR kontrollieren?
Community-Antworten (2)
06.01.2011 um 09:24 Uhr
Hallo,
siehe §40 BetrVG Er darf nicht! er muß alle entstehenden Kosten tragen und alles notwendige zur Verfügung stellen. Sollte eure Telefonrechung aber plötzlich stark überhöht sein, so wird der AG sicherlich nachfragen dürfen.
gruß rtjum
06.01.2011 um 15:58 Uhr
Natürlich darf er die kontrollieren, ABER... ... es gehört schon zur Behinderung der BR Arbeit, wenn er die Rufnummern erfasst. Sowohl die des BR als auch dessen BRM ;-)))
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