Erstellt am 14.12.2006 um 12:01 Uhr von Konrad
Wie ist die Nutzung zum Internet geregelt ? Ist Internet surfen erlaubt oder geduldet oder untersagt?
Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung ? Vermutlich nein.
Bei einer Flatrate besteht abrechnungstechnisch keine Notwendigkeit eine Aufschlüsselung.
Der AG hat dann Recht auf Auskunft, der Aufschlüsselung der Verbindungen nur wenn
privates Surfen ausdrücklich untersagt wurde oder eine BV das so regelt.
Ansonsten gilt hier das Bundesdatendatenschutzgesetz. Wenn nicht geregelt ist hat der BR
darauf zu achten dass Gesetze einzuhalten sind. Also ablehnen.