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Wo beginnt Mobbing?

M
matwal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, seit längerer Zeit beschäftigen wir uns als BR mit dem Schicksal einer Kollegin, die nun im Dezember ihr Kündigungsschutzverfahren gewonnen hat. Die Situation ist aber weiterhin verfahren, weil das Klima zwischen der GF, Teamleitung und der Kollegin weiterhin arg vergiftet ist, wobei BEIDE Seiten sich nicht immer zielgerichtet verhalten.
Nun gab es gestern die Situation, dass der zuständige Teamleiter (die Abteilung hat ca. 25 Mitarbeiter) allen Kollegen eine Süssigkeit zum ersten Arbeitstag auf den Schreibtisch gelegt hat - nur diese Kollegin hat nichts bekommen. Der Teamleiter redet sich damit raus, dass es erstens keine Absicht war und letztlich ja ihm überlassen sei, wem er etwas schenkt - denn es war eine private "Dankesgabe". Die betroffene Kollegin hat nun heute morgen ein offizielles Mobbing-Beschwerdeverfahren beim BR abgeladen. Wir brauchen nicht darüber zu reden, dass das Verhalten des Teamleiters extrem arschig ist - aber ist es auch wirklich Mobbing? Wie würdet ihr reagieren?

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Community-Antworten (3)

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rkoch

04.01.2011 um 14:08 Uhr

Mobbing: Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_%28Arbeitsrecht%29

Der BR muss einer Beschwerde des AN auf jeden Fall erst einmal nachgehen (§85 BetrVG) und (wenn er sie für berechtigt erachtet - siehe Mobbing-definition wiki) mit dem AG über Abhilfen verhandeln und ggf. die Einigungsstelle anrufen.

Das Problem bei dem Verhalten des Abteilungsleiters: Als Teamleiter ist er erst einmal Vorgesetzter und erst dann Privatmann. Insofern ist sein Verhalten nicht nur "arschig" sondern erfüllt erstmal den Tatbestand der Ausgrenzung. Was er privat macht muss er auch privat halten und hat nichts am Arbeitsplatz verloren. Ob das ganze schon "systematische Schikane" ist wage ich zu bezweifeln, zumindest was das Detail der Süssigkeiten angeht. In jedem Fall sollte es zu einer Art persönlicher Aussprache kommen.... Dem Teamleiter wegen der Süßigkeiten etwas anzuhängen würde die Situation mit Sicherheit nicht verbessern. Aber sofern der AG wegen der alten Sache systematisch Schikane betreibt kann man mit der Einigungsstelle schon einiges bewegen. Schließlich ist der Einigungsstellenvorsitzende i.d.R. ein Richter und wenn dieser das Gefühl bekommt das ein AN wegen eines gewonnenen Gerichtsverfahrens schikaniert wird hat der AG schlechte Karten - er agiert ja quasi gegen ein richterliches Urteil.

D
DrHouse

04.01.2011 um 14:49 Uhr

matwal,

in der Sache, dass die eine Mitarbeiterin vom Abt.leiter keine Süssigkeit bekommen hat, sehe ich kein Mobbing. Man kann es auch übertreiben. Die Mitarbeiterin wird sich ein dickes Fell wachsen lassen müssen, denn ich denke mir die GL wird alles versuchen, sie los zu werden, bis hin zu dem Gedanken, dass sie selbst kündigt.

R
Rattle

04.01.2011 um 16:13 Uhr

Hallo,

ich würde einfach mitspielen :-)

ich verteile an jeder/m kollegen eine süssigkeit, nur dem teamleiter nicht.

mfg

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