W.A.F. LogoSeminare

Irrtümlich falscher BR-Beschluss mitgeteilt (Irrtum)

I
iwmnia
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat dem Arbeitgeber irrtümlich einen Dienstplan als "zugestimmt" zugeschickt, obwohl der Beschluss anders lautete. Kann der BR diese Mitteilung in Bezug auf den Irrtum widerrufen? (Der Dienstplan soll erst in 2 Monaten anlaufen)

98702

Community-Antworten (2)

R
rkoch

04.01.2011 um 13:13 Uhr

Selbstverständlich! Solange der Irrtum korrigiert werden kann MUSS er sogar korrigiert werden. In diesem Sinne kein Widerruf sondern nur eine Richtigstellung. Grundlage für die Zustimmungserklärung ist der Beschluß des BR und dieser muss wortgetreu umgesetzt werden. Der AG kann sich bestenfalls dann darauf berufen das die irrtümliche Zustimmungserklärung für ihn bindend ist wenn die draufhin eingeleiteten Maßnahmen nur noch unter unverhältnismäßigem Aufwand revidiert werden können.

W
wahlvst

04.01.2011 um 13:26 Uhr

ergänzend zu rkoch,

unter den gleichen Vorrausetzungen kann ein BR sogar einen gefassten, ggf. fehlerhfaten Beschluss durch einen geänderten Beschluss ersetzen/ austauschen. Also, der Beschluss des BR darf noch keine Außenwirkung erzielt haben, z.B. bei Versetzungen, AG hat die Versetzung noch nicht vollzogen.

Stichwort bei Suchen mit google "heilung gefasster BR Beschlüsse"

Ihre Antwort