Erstellt am 30.12.2010 um 08:10 Uhr von Kölner
@gogodolly
Nach § 13 Abs 2 Nr. 1 BetrVG bleibt ihr - wenn nichts anderes geschieht - ib der Größe so bestehen.
Ob Du nach § 38 BetrVG Deine Freistellung behälst, hängt von der Zahl der verbleibenden AN ab, dem goodwill des AG und dem Aufwand.
Deutlicher: Fallt Ihr unter 200 AN?
Erstellt am 30.12.2010 um 08:15 Uhr von sueton
Moin Kölner !
225 minus 55 ... ?
Sorry,kleine Boshaftigkeit zum Jahresende :-)
Erstellt am 30.12.2010 um 08:35 Uhr von Kölner
Erstellt am 30.12.2010 um 08:39 Uhr von galaxy
@sueton
wenn boshaft :-) dann doch bitte richtig und liefer dem Kölner das Ergebnis mit
225 - 55 = 170
sonst muss er seine 2 grauen Zellen um diese frühe Uhrzeit zum rechnen aktivieren...
@kölner
ich hab dich auch lieb......
Gruß
Galaxy