Erstellt am 08.11.2021 um 14:25 Uhr von ganther
das Ausscheiden bei Erreichen der Altersgrenze wird nicht durch eine Kündigung umgesetzt sondern durch eine Befristung des Arbeitsvertrages. Dies kann durch einen Tarifvertrag erfolgen oder es steht im Arbeitsvertrag eine Klausel dafür drin.
Erstellt am 08.11.2021 um 14:27 Uhr von RudiRadeberger
Kommt auf deinen Arbeitsvertrag oder auch Tarifvertrag an. Enthält dieser eine Formulierung, wonach er mit Erreichen des Rentenalters endet - dann endet er. Eine Kündigung ist dann nicht nötig.
Erstellt am 08.11.2021 um 14:48 Uhr von tante frieda
ganter und rudi haben recht. D.h. auch: kündigen wegen erreichen des Rentenalters kann er nicht. Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob du im Betriebsrat bist oder nicht.