Erstellt am 19.12.2010 um 17:58 Uhr von wölfchen
. . . Du kannst Dich aufstellen lassen. Das Betriebsratsmandat ist aber kein Grund, dass der Vertrag nach den zwei Jahren verlängert wird, eher im Gegenteil, wenn Du aktiv bist. Dein BR-Mandat endet, wenn auch Deine zwei Jahre um sind, (es sei denn, der Vertrag wird verlängert) und es rückt dann für Dich ein Ersatzmitglied nach . . .
Erstellt am 19.12.2010 um 18:13 Uhr von alterBrummbär
Dirkluebeck.
**meine Kollegen haben daraf bestanden, daas ich mich aufstellen lasse.**
...aber eine eigene Meinung hast Du schon noch?
Erstellt am 19.12.2010 um 19:27 Uhr von wahlvst
Dirkluebeck & alterBrummbär
es gibt hier eine neue positive Rechtslage, wenn diese auch nich nicht vom EuGH so bestätigt wurde.
Arbeitsgericht: Entfristungsanspruch für Betriebsratsmitglieder (ArbG München vom 08.10.2010, 24 Ca 861/10, nicht rechtskräftig)
http://www.ruedigerhelm.de/entfristungsanspruch-des-befristet-beschaeftigten-betriebsrats/
http://www.ruedigerhelm.de/downloads/EntfristungsanspruchBetriebsratsmitglieder.pdf