Hallo Leute, brauche dringend Euren Rat,
nach § 82 ff BetrVG hat ein Arbeitnehmer das Recht zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber ein Mitglied des BR hinzuzuziehen. Das Gespräch muss sich dabei um persönliche Belange des ArN. handeln, also nicht um Arbeitsabläufe, -prozesse etc. Das BAG hat zwar eine grundsätzliche Teilnahme eines BR-Mitglieds an solchen Gesprächen verneint, dies scheint aber nur die Ausnahme.
Ist das richtig oder habt Ihr andere Kenntnisse oder Erfahrungen.
Vielen Dank für jede Antwort.