Erstellt am 16.01.2007 um 21:32 Uhr von Heini
Der rechtlicher Anspruch,
dass Arbeitnehmer zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber ein Betriebsrat seines Vertrauens mitnehmen können,
dürfte nur die in §§ 81 Abs.4 , 82 Abs. 2, 83 Abs. 2, 84 Abs. 2 BetrVG genannte Fälle betreffen.
Ansonsten ist die Anwesenheit eines BR Mitgliedes von der Duldung des AG abhängig.
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
(1) ...............................
(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:36 Uhr von Lotte
gerd,
fragst Du als AN oder als BR?
Hat der AG die Beteiligung des BR an diesem Gespräch ausdrücklich verweigert? Bei uns wird im Schreiben an den AN, wenn es um Einzelgespräche geht, immer darauf hingewiesen, dass dieser einen BR hinzuziehen kann.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:38 Uhr von Bergmann
Gerd ,
warum nicht diesen Weg:
§ 84 Beschwerderecht
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:40 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
da habt ihr euren AG gut erzogen.....
Soweit haben wir unseren noch nicht. Aber die MA wissen, dass sie einen BR mitnehmen können.
Wir machen unsere MA in Betriebsversammlungen immer wieder darauf aufmerksam.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:51 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
ich kann ja mal bei Euch vorbei kommen ;-)))
Bergmann,
also mir wurde ja auch schon mal vorgeworfen, dass die §§ 84, 85 meine Lieblinge seien, aber was Du an dieser Stelle mit ihnen vorhast ist mir nicht so ganz schlüssig %-)
Erstellt am 16.01.2007 um 22:19 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
ich gehe nicht zum AG um ihn zu sagen-alles ok-sondern etwas ist nicht in Ordnung !! Also eine Beschwerde !! ;-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:26 Uhr von Lotte
Bergmann,
aber hier hat doch anscheinend der AG zum Gespräch geladen, meinst Du nicht, dass er sagt: "Ja dann lassen sie uns mal schauen, wann wir einen Gesprächstermin finden" und das andere Gespräch trotzdem ohne BR führt?
Erstellt am 16.01.2007 um 22:29 Uhr von Bergmann
@ Lotte,
nicht wenn der AN sagt-nicht ohne meinen Betriebsrat !! ;-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:32 Uhr von Lotte
Bergmann,
das kann ihm je nach Gespräch als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und zu einer Abmahnung führen.
Erstellt am 16.01.2007 um 22:35 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
Abmahnungsgrund-Drohung mit dem Betriebsrat ?
Erstellt am 16.01.2007 um 22:38 Uhr von Lotte
Bergmann,
stell Dir vor, Dein Chef will mit Dir ein Gespräch über den Einsatz von Brecheisen im Kohleabbau reden und Du schreist ABER NICHT OHNE MEINEN BR, und gehst nicht zum Gespräch und dann...;-)))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:40 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
dann hättest du ein Problem..... :-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:43 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
gut, dass wir auf dem Turm geübt haben ;-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:44 Uhr von Bergmann
Sehr weit hergeholt-dann hätte ich halt mein Problem Nr.48487,auf eins mehr kommt´s ja wirklich nicht drauf an !! ;-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:47 Uhr von Lotte
Bergmann,
wie war Deine Frage noch an Lola: Haste was gelernt....(nicht hauen, leg die Keule weg!) ;-)))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:48 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
ich glaub, du spielst mit deiner Rente............ ;-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:56 Uhr von gerd
Hallo Lotte, von Bergmann,
wenn ihr euren Spaß habt, dann seit weiterhin so kreativ mit euren klugen Antworten. Am besten ihr geht ins Bett............
Ich habe als BR angefragt.
Gute Nacht!
Erstellt am 16.01.2007 um 23:31 Uhr von Fayence
Hallo gerd,
nicht, dass Du hier etwas verwechselst! Das Recht des ANs, ein BRM zu einem Gespräch mit dem AG hinzuzuziehen findest Du nur im § 82 Abs. 2 BetrVG.
"Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."
Daraus lässt sich jedoch kein generelles Recht ableiten, dass ein AN jedes AG Gespräch auf seinen Wunsch hin nur in Anwesenheit eines BRM zu führen braucht. Da hat das BAG einen Riegel vorgeschoben!
Erstellt am 16.01.2007 um 23:57 Uhr von Heini
BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
20 a) Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.
Auszug aus der Begründung des o.g. Urteils.
Das ganze Urteil findest Du hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004&Sort=3074&Seite=16&nr=10245&pos=505&anz=614
Erstellt am 17.01.2007 um 00:00 Uhr von Fayence
Heini,
ganz ehrlich! So gefallen selbst mir Deine Antworten schon wesentlich besser! :-)
P.S.
Bzgl. der §§ §81 und 84 hatte ich diesmal Tomaten auf den Augen.
Erstellt am 17.01.2007 um 06:46 Uhr von waschbär aka schwindelfrei
Hi,
motto bei uns bei gesprächen AG o VG mit dem AN in Personellenangelegenheiten oder auch nur bein Verdacht > Nicht ohne meinen Waschbären........ besser ist das . .-)
Erstellt am 17.01.2007 um 07:32 Uhr von Bergmann
Hi ,
bei uns hat es sich eingebürgert- überall wo eines späteren Einschalten des BR´s zu befürchten ist , ist nach Möglichkeit der BR dabei !!Das erspart Nachfragen seitens des BR´s und die Info´s sind aus erster Hand !!