Erstellt am 15.12.2010 um 15:24 Uhr von wölfchen
. . . nur, wenn dadurch personellen Veränderungen stattfinden, oder hattest Du datenschutzrechtliche Bedenken? . . .
Erstellt am 15.12.2010 um 15:57 Uhr von Ulrik
oder wenn sich dadurch Veränderungen in der Gehaltszahlung ergeben...
Erstellt am 15.12.2010 um 17:28 Uhr von nicoline
Muss dies ***Info**** an den BR gegeben werden?
Es wird sich ja aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens das Aussehen der Gehaltsabrechnung ändern, deswegen sollte das, mindestens im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, eine Info an den BR wert sein.