Wir haben dieses Jahr auch wieder die Betriebsratswahl. Auf unserer Liste mit den Wahlberechtigten stehen auch Mitarbeiter eines externen Dienstleisters. Diese Mitarbeiter sind jeden Tag hier im Betrieb und bekommen auch von uns ihre Arbeitsanweisungen. Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass diese Mitarbeiter NICHT auf die Liste der Wahlberechtigten stehen dürfen und hat schon die Anfechtung der Wahl angedroht. Wer hat Recht?