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Beurteilung von Mitarbeitern in "Fremdsprache" möglich

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gitte1963
Jan 2021 bearbeitet

Wir haben jedes Jahr ein Beurteilungsgespräch mit unserem Vorgesetzen. In manchen Abteilungen soll/wird dieses in Englisch vorgelegt. Da es hierbei anschließend auch zu stellen- bzw. gehaltsbezogenen Änderungen kommen kann, ist es meines Erachtens nicht rechtens, dies in einer anderen Sprache (englisch) zu verlangen. In unserem Betrieb gibt es keine Konzernsprache! Gibt es hierzu irgendwelche Vorgaben?!?

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Community-Antworten (5)

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Ulrik

15.12.2010 um 12:45 Uhr

Hi,

wenn es keine Konzernsprache englisch gibt, dann würde ich mal sagen, gilt die Amtssprache des jeweiligen Standortes. Und die ist dann ja wohl deutsch.

zumal, eine konzernsprache müßte ja, wenn überhaupt, in allen Abteilungen angewandt werden.

LG

N
neskia

15.12.2010 um 13:46 Uhr

Das berührt das Ordnungsverhalten im Betrieb nach §87 (1) 1 des BetrVG und den Personalfragebogen und die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze nach §94 (1).

In beiden Fällen kann der BR mitbestimmen.

Was ist zu tun? Dem AG sofort zu untersagen die Beurteilungsgespräche in Nichtdeutsch ;-) durchzuführen und ihn zu Verhandlungen über eine BV aufzufordern.

G
ganther

15.12.2010 um 14:04 Uhr

Was sagen denn die betroffenen MA dazu? Wenn die kein Problem damit haben würde ich mich als BR nicht einmischen

Wir haben bei uns Kollegen die können sicher besser englisch als deutsch...

U
Ulrik

15.12.2010 um 14:18 Uhr

@ganther

Ganz so einfach würde ich es mir nicht machen. Dui kannst ja nicht nur an die betroffenen MA denken. Mit den Beurteilungen müssen ja ausser dem Betroffenen noch andere Personen im Unternehmen arbeiten. Die werden in der Personalakte verwahrt (davon gehe ich mal aus). Dann muß u. U. ein BR die dortigen Festhaltungen verstehen können (siehe bei Versetzung/Kündigung) oder evtl auch ein neuer Vorgesetzter. Und ob all diese Personen genauso gut Englisch können, sei mal dahingestellt.

P
paula

16.12.2010 um 11:44 Uhr

@Ulrik

ich würde mir trotzdem die genauen als BR anschauen....

und wenn ich als BR Verständnisprobleme hätte würde ich einfach auf Kosten des AGs übersetzen lassen ;-)

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