Erstellt am 15.12.2010 um 11:45 Uhr von Ulrik
Hi,
wenn es keine Konzernsprache englisch gibt, dann würde ich mal sagen, gilt die Amtssprache des jeweiligen Standortes.
Und die ist dann ja wohl deutsch.
zumal, eine konzernsprache müßte ja, wenn überhaupt, in allen Abteilungen angewandt werden.
LG
Erstellt am 15.12.2010 um 12:46 Uhr von neskia
Das berührt das Ordnungsverhalten im Betrieb nach §87 (1) 1 des BetrVG und den Personalfragebogen und die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze nach §94 (1).
In beiden Fällen kann der BR mitbestimmen.
Was ist zu tun? Dem AG sofort zu untersagen die Beurteilungsgespräche in Nichtdeutsch ;-) durchzuführen und ihn zu Verhandlungen über eine BV aufzufordern.
Erstellt am 15.12.2010 um 13:04 Uhr von ganther
Was sagen denn die betroffenen MA dazu? Wenn die kein Problem damit haben würde ich mich als BR nicht einmischen
Wir haben bei uns Kollegen die können sicher besser englisch als deutsch...
Erstellt am 15.12.2010 um 13:18 Uhr von Ulrik
@ganther
Ganz so einfach würde ich es mir nicht machen.
Dui kannst ja nicht nur an die betroffenen MA denken. Mit den Beurteilungen müssen ja ausser dem Betroffenen noch andere Personen im Unternehmen arbeiten.
Die werden in der Personalakte verwahrt (davon gehe ich mal aus). Dann muß u. U. ein BR die dortigen Festhaltungen verstehen können (siehe bei Versetzung/Kündigung) oder evtl auch ein neuer Vorgesetzter.
Und ob all diese Personen genauso gut Englisch können, sei mal dahingestellt.
Erstellt am 16.12.2010 um 10:44 Uhr von paula
@Ulrik
ich würde mir trotzdem die genauen als BR anschauen....
und wenn ich als BR Verständnisprobleme hätte würde ich einfach auf Kosten des AGs übersetzen lassen ;-)