Erstellt am 15.12.2010 um 06:08 Uhr von Werner
Moin,
von einer Gegendarstellung würde ich persönlich abraten!
Dadurch weist man den AG auf bestimmte Fehler in der Abmahnung hin, die er dann richtigstellen könnte.
Erstellt am 15.12.2010 um 09:24 Uhr von wölfchen
. . . ob es ratsam ist, gegen eine Abmahnung zu klagen, hängt vom Betriebsklima ab. Mitunter ist es klüger, der Gegenseite das befriedigende Gefühl zu lassen, dass sie es DEM aber mal so richtig gegeben haben. Man kann sich diese Abmahnung dann als Trophäe hinter den Spiegel stecken, denn wie hat mir mein zuständiger Gewerkschaftssekretär mal so schön bei meiner 4. Abmahnung gesagt? "Ein BR, der in seiner Amtszeit keine Abmahnungen und keine Kündigungsandrohung bekommen hat, der macht seine Arbeit nicht ordentlich". Und in den meisten Fällen (von Ausnahmen abgesehen) trifft das auch zu. . .
Erstellt am 15.12.2010 um 09:42 Uhr von rainerw
hmmm.....Grummel wölfchen. (Grins): Ich habe in den vergangenen 8 Jahren auch noch keine Abmahnung bekommen. Man sagt aber immer das wenn ich mal nicht mehr im BR sein sollte ich wohl als erstes mein Bündel schnüren könne.
@holzwurm
Auch ich würde von einer Gegendarstellung abraten. Ich möchte mal das Gesicht eines Richters sehen, sollte es tatsächlich mal im Rahmen einer Kündigungsschutzklage dazu kommen, das der AG mit auf eine Abmahnung verweist in dem ein BR seiner Verpflichtung nachkommt für die er gewählt wurde. Betrachtet es also einfach als eine Belobigung für gut gemachte BR arbeit
Erstellt am 15.12.2010 um 09:43 Uhr von harvey
Hallo Holzwurm,
also eine Gegendarstellung würde ich schon schreiben, nur diese würde ich bei mir zuhause abheften. Auf keinen Fall dem Ag zukommen lassen aus den Gründen die Werner und wölfchen schon schrieben. Wenn man dann doch mal beim Arbeitsgericht einen
" Termin " mit dem AG hat reicht es seine Gegendarstellung dort auf den Tisch zu legen.
Grüße
Erstellt am 15.12.2010 um 09:46 Uhr von rkoch
> Dadurch weist man den AG auf bestimmte Fehler in der Abmahnung hin, die er dann richtigstellen könnte.
Kann man pauschal so nicht sagen. Es gibt durchaus Fälle wo eine Gegendarstellung die Abmahnung entkräftet und dann im Falle einer späteren Kündigung vor Gericht einem bessere Karten verschaft. Typisches Beispiel ist, wenn man eine Abmahnung für etwas bekommt was im Betrieb gängige Praxis ist (Beispiel: Es wird allgemein geduldet das Radio gehört wird und ein einzelner AN bekommt dafür eine Abmahnung) oder wenn die Darstellung schlicht der Unwahrheit (beweisbar ! z.B. Abmahnung wegen zu spät kommens und die Sache war so mit dem Vorgesetzten abgesprochen bzw. ist durch z.B. §616 BGB oder EntgFG begründet) entspricht. In allen Fällen wo man tatsächlich Dreck am Stecken hat und/oder der AG formell einen Fehler begangen hat hält man tatsächlich am besten den Mund.
Erstellt am 15.12.2010 um 15:29 Uhr von wölfchen
@rainerw,
. . . dann bist Du eine der berühmten Ausnahmen, die ich erwähnte! Außerdem adelt Dich doch schon die Bemerkung, dass Du der erste bist, der gehen darf . . . ;-)
Erstellt am 15.12.2010 um 20:17 Uhr von Tanzbär
@rainerw
Dein Tip:
> Betrachtet es also einfach als eine Belobigung für gut gemachte BR arbeit
erster Post:
> eine Abmahnung bekommen, die aber mit seiner Tätigkeit als BR nichts zu tun hat.
Das eine schließt das andere aus ...