Erstellt am 14.12.2010 um 20:26 Uhr von Kurzarbeiter
Wenn ginge hie rnur Sachverstand/Sachverständigen § 80. Denn es ist die Aufgabe des BR eine BV zu verhandlen und auszuarbeiten. Also nicht einen Anwalt beauftragen.
Beim Sachverstand gem. § 80 ist zu erst zu prüfen ob es diesen im Betrieb gibt.
(3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Also, Vereinbarung mit dem AG, sonst bleibt der Br auf den Kosten sitzen.
einen Beschluss könnte nur das Gremium fassen.
Erstellt am 15.12.2010 um 08:27 Uhr von rkoch
Oder zur Erklärung WARUM nur das Gremium den Beschluß fassen darf:
§28 (1) Satz 2: Nur wenn ein Betriebsausschuss gebildet wurde (§27: erst ab 9 BRM!) kann der BR einem Ausschuss Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen. Ein 7er BR kann also nur Ausschüsse bilden die selbst nichts entscheiden dürfen.