Schönen guten Tag,

ich bin Betriebsrat in einem 250 MA Unternehmen. Im Rahmen einer kleinen Umstrukturierung (keine Pflicht zu Sozialplan- und Interessenausgleichsverahandlung) soll eine Mitarbeiterin in Teilzeit gekündigt werden (inklusive Abfindung und 6-monatiger Freistellung).
Eine Mitarbeiterin in Vollzeit hat Ihr Interesse bekundet, freiwillig (mit Abfindung) gehen zu wollen.
Kann ich einen Widerspruch gem 102 Abs 3 Satz 1 (soziale Gesichtspunkte) aussprechen, der eine Sozialauswahl zwischen einer Teilzeitstelle und einer Vollzeitstelle beinhaltet, wenn o.g. Kollegin in keinem Fall Vollzeit arbeiten möchte?

Schönen Gruß
Jörg