Kollege A bezahlt Kollege B - wie ist das rechtlich einzuordnen?
Ahoi,
Kollege A ist Mitglied des Betriebsrates und hat fuer sich definiert, dass er nicht nachtarbeitsfaehig sei; eine aerztliche Bescheinigung hierueber hat er freilich nicht. Er wird entsprechend regelmaessig per Monatsdienstplan zur Nachtarbeit eingeteilt.
Das umgeht er schlicht dadurch, dass er mit Kollege B tauscht - was ich zwar heikel finde, weil Kollege B gesundheitliche Schaeden erkennen laesst; viel schlimmer finde ich aber, dass er dafuer von Kollege A bezahlt (!) wird.
Wie ist das rechtlich anzusehen? Ist das womoeglich Schwarzarbeit?
Danke sagt das
JePilein
Community-Antworten (4)
10.12.2010 um 15:59 Uhr
. . . bekommt Kollege B denn keinen Lohn für die geleisteten Nächte?
10.12.2010 um 16:07 Uhr
Kollege B erhaelt einen Grundlohn fuer 40 Stunden / Woche und einen Nachtzuschlag. Die Zuwendung von Kollege A erfolgt bar auffe Hand und soll wohl die Bereitschaft des Kollegen steigern, die Nachtschichten zu uebernehmen.
Im Grunde ist es aber eine ganz elementater Frage - wenn B von A regelmaessig fuer eine bestimmte Taetigkeit bezahlt wird: ist das legal?
10.12.2010 um 16:17 Uhr
Schwarzarbeit ist es nicht. Trotzdem kann man aber mal mit dem Kollegen reden. insbesondere wenn der andere kollege dadurch belastet wird.
Läßt eure BV solche Tausche so einfach zu? Vielleicht ein Ansatzpunkt
10.12.2010 um 19:04 Uhr
Hier könnte und wird ggf. ein Thema für die Steufahndung gegeben sein, wegen Steuerverkürzung. Denn ich vermute einmal das der Koll. B dieses Geld nicht als Einnahmen versteuert. Dann wäre es auch noch weiter ein Thema für die Sozilakassen, denn auch diesen müsste er es als Ainnahmen melden. Der AG begeht hier bei Wissen und Duldung ggf. auch ein Verletzung seiner Fürsorgepflicht. Besonders wenn es für Koll. B gesundheitlich problematisch ist. Auch dei zuständige BG könnte Intersse an der Sach haben, wenn die Gesundheit des Koll. B betroffen ist.
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