Kündigung, BR-Mitglieder als Initiatoren beteiligt
Hi,
wir haben den Fall das einem Mitarbeiter gekündigt werden soll. Zwei Mitglieder des BR waren als Initiatoren an dieser Kündigung beteiligt. Gerechtfertigt oder nicht sei mal dahin gestellt. Dürfen die Beiden bei der Abstimmung zu dieser Kündiigung teilnehmen?
Community-Antworten (7)
09.12.2010 um 21:39 Uhr
Bobbie, sie sind ja nicht selbst unmittelbar betroffen. Die Kündigung konnten sie selbst auch nicht aussprechen. Also: Ja, sie dürfen mit beschließen.
10.12.2010 um 09:47 Uhr
Ausserdem bleibt für mich die Frage offen, in welcher rolle sie Initiatoren für diese Kündigungen waren. Sind die zwei vielleicht Vorgesetzte des Betroffenen??
10.12.2010 um 10:24 Uhr
@ulrik: selbst dann sind sie nicht persönlich betroffen. Und wenn die Belegschaft meint, Abt.- Team- und sonstige Leiter in den BR wählen zu müssen, dann sind das eben die Folgen.
10.12.2010 um 10:50 Uhr
Es gibt noch die Variante, das die beiden "Befangen" sind. Also ihr BR-Amt nicht unparteilich ausüben können. Das ist u.U. ein Verhinderungsgrund, aber ehrlich geasgt würde ich mich nur darauf versteifen wenn die beiden klar erkennen lassen, das sie ihr Amt und ihre Aufgabe nicht trennen wollen und selbst dann hätte ich Bauchschmerzen.
10.12.2010 um 11:06 Uhr
@petrus So war es auch nicht gemeint, sollte keine Wertung zur Verhinderung/perönlichen Betroffenheit sein.
Ich lese in Bobbies Beitrag das Thema nur als Vorwurf an zwei BRM. Deswegen die Frage, ob die beiden als BRM oder in ihrer beruflichen Funktion hier die Initiatoren sind.
Mitstimmen, so wir rkoch schreibt, dürfen sie allemal. Immerhin wurden sie in en BR gewählt.
Nur sollten meiner Meinung nach alle BRM es verstehen, Amt und Beruf zu trennen. Sowohl die Initiatoren, als eben auch die anderen BRM!!
10.12.2010 um 19:42 Uhr
Hallo rkoch "Befangeheit" kenne ich aus keinem gesetz/Urteil in diesem Zusammenhang. Sie könnten nur sagen, wir nehmen an der Abstimmung nicht teil, doch dann dürften kein EBRM geladen werden.
13.12.2010 um 09:36 Uhr
@pfeilenbogen
Die Befangenheit wird in den üblichen Kommentaren als möglicher Grund erwähnt. Aber wie ich schon sagte - ich würde die Finger von der Argumentation lassen.
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