Erstellt am 09.12.2010 um 14:59 Uhr von rkoch
Schwierig zu beantworten.
Der BR hat ein eigenes Schweigegebot aus dem BetrVG, welches natürlich für nicht-BRM nicht gilt. Insofern ist es nicht gerade unkritisch mit personellen Informationen so umzugehen. Natürlich kann und muss der AG bei Bewerbungen den betroffenen Vorgesetzten die entsprechenden Informationen zukommen lassen, muss sie aber darüber zum Stillschweigen verdonnern. Alle welche nicht zum Stillschweigen verdonnert sind dürfen eigentlich nicht einmal die Namen der Bewerber erfahren. Klingt auf den ersten Blick übertrieben, aber was ist, wenn die Namen noch weitere Kreise ziehen und einer der Bewerber momentan noch wo anders arbeitet und hintenrum sein Chef erfährt das er sich anderweitig bewirbt.. Dürfte dem Vertrauen in den AN nicht unbedingt förderlich sein....
Also IMHO Handlungsbedarf....
Erstellt am 09.12.2010 um 15:41 Uhr von Limited
Verschärft wird die Angelegenheit noch dadurch, dass nur Damen dort arbeiten und eine männliche Kraft sehr wahrscheinlich unerwünscht ist.
Erstellt am 09.12.2010 um 16:00 Uhr von DonJohnson
Was sagt denn euer betrieblicher Datenschutzbeauftragter dazu...???
Erstellt am 09.12.2010 um 16:16 Uhr von Limited
Wir haben 47 MA aber keinen Datenschutzbeauftragten.
Erstellt am 09.12.2010 um 16:33 Uhr von DonJohnson
ich würde erstmal davon ausgehen wollen, dass ihr einen gebraucht. Ihr solltet diese Thema also intensiv mit dem AG besprechen...