Erstellt am 09.12.2010 um 22:52 Uhr von wölfchen
. . . in manchen Bereichen sind Weiterbildungen vorgeschrieben, werden auch kontrolliert, in anderen wieder nicht - eine generelle, allgemeinverbindliche gesetzliche Grundlage kenne ich nicht.
Aber wenn ich FREI habe, dann habe ich frei, an diesen Tagen schulde ich dem Arbeitgeber keine Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag und er kann in keiner Weise über mich verfügen, es sei denn, er ändert den Plan im beiderseitigen Einvernehmen ab und gibt an einem anderen Tag dafür frei . . .
Erstellt am 10.12.2010 um 09:36 Uhr von rkoch
> Kann AG verlangen, dass AN zu einer Weiterbildung im Frei kommen muss?
Es gibt tatsächlich Regeln. Zum Einen gibt es Tarifverträge die Weiterbildungsansprüche der AN regeln können, zum Anderen gibt es die Bildungsurlaubsgesetze der Länder: http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/bildungsurlaub.pdf
> Wieviele Weiterbildungen muss ein AN im Jahr leisten, gibt es gesetzliche Anforderungen?
Nein, natürlich nicht. Ob ein AN sich weiterbilden will ist ihm überlassen. Ausnahme: Betriebliche Weiterbildung. Diese ist i.d.R. obligatorisch und vom AG zu tragen und unterliegt der Mitbestimmung des BR.
Erstellt am 11.12.2010 um 20:15 Uhr von nicoline
rkoch,
*Es gibt tatsächlich Regeln.*
Das man für Weiterbildung aus dem Frei kommen muss?? Kopf kratz, grübel!
Erstellt am 13.12.2010 um 08:33 Uhr von rkoch
> Das man für Weiterbildung aus dem Frei kommen muss?? Kopf kratz, grübel!
Sorry, hab die Frage anders verstanden (missverstanden).... Was bedeutet eigentlich "aus dem Frei kommen muss" ? Soll wohl heißen: betriebliche Weiterbildung ohne Lohnzahlung so wie wölfchen sie verstanden hat? Dann ist meine Antwort natürlich daneben...