W.A.F. LogoSeminare

JAV Tätigkeiten im Berichtsheft?

D
David88
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mein Ausbilder möchte das ich in mein Berichtsheft schreibe, dass ich JAV-Sitzung hatte. Doch auf dem JAV 2 bekamen wir gesagt, dass das nicht ins Berichtsheft gehört. Jedoch meinte mein Ausbilder, wenn es nicht drinne steht, unterschreibt er es nicht.

Nun wollte ich wissen, in welchem § finde ich es, damit ich meinem Ausbilder den § im BetrVG vorlegen kann. Ich habe schoneinmal geschaut, finde es aber nicht genau, dachte an §79 BetrVG...

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß David

7.60601

Community-Antworten (1)

L
Lotte

17.11.2008 um 09:35 Uhr

David, hast Du Zugang zu einer Kommentierung des BetrVG? Schau dort mal unter § 37 (2). Was für den BR gilt, hinsichtlich der Mitteilung über BR Arbeit (vorraussichtliche Dauer, aber nicht Inhalt der BR Arbeit), gilt auch für die JAV

Ihre Antwort