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Aussetzer vom einem BR Mitglied in der Öffentlichkeit

J
Janna
Mrz 2020 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied hat sich bei einer Abteilungsfeier in einer Gaststätte daneben benommen. Verbal und Handgreiflich. Wie soll das BR Gremium mit dieser Situation umgehen?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

07.12.2010 um 15:19 Uhr

Hallo, wenn es die Abteilungsfeier der Abtlg in der das BRM arbeitet war, dann einfach mal abwarten was passiert, da war er ja nicht als BRM. Sollte der AG aufgrund der verbalen und handgreiflichen Danebenbenehmerei eine Kündigung erstellen dann müßtet Ihr halt in einer BR-sitzung reagieren. Es kommt in so einem Fall ja auch darauf an, ob er evtl gereiz wurde oder selber mit den unsinnigen Dingen angefangen hat. Aber wer Kollegen schlägt muß wohl mit Konsequenzen seitens des AG rechnen.

Gruß rtjum

W
Widder

07.12.2010 um 17:19 Uhr

Da ich davon ausgehe (Glaskugel) das diese Feier außerhalb der Arbeitszeit war, es sich also um eine Private Feier gehandelt hat, kann Arbeitsrechtlich m.E. nichts passieren.

War es während der Arbeitszeit könnte dies eine Fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Privatrechtlich sieht dies evtl. anders aus.

Ich kann nur raten abzuwarten was passiert..

N
nicoline

07.12.2010 um 19:36 Uhr

Janna, Wie soll das BR Gremium mit dieser Situation umgehen? Natürlich sachlich und ohne Vorverurteilung! Wart Ihr dabei, oder habt Ihr davon gehört?

Aber wer Kollegen schlägt muß wohl mit Konsequenzen seitens des AG rechnen. Wo steht, dass er einen Kollegen geschlagen hat, es steht nur, dass er handgreiflich wurde, kann ja auch noch jemand anders als die Kollegen dort gewesen sein!

Was die arbeitsrechtliche Seite angeht kann man nur abwarten!

Wenn es Euch danach zumute ist, mit ihm über diesen Vorfall zu reden, dann tut das doch.

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