Kann soetwas sein?
Mir wurde durch ein Vorgesetzten jegliche Tätigkeit im Bezug auf BR-Tätigkeit untersagt. Unser BR folg dieser Weisung. Ich sollte (wollte im Dez.) auf ein BR-Seminar welches auch vom BR genehmigt wurde. Nun wurde ich aber für 2 Tage (Arbeitstage) nicht freigestellt. Ich habe den BR darüber informiert, aber keine Reaktion. den ersten Seminartag kann ich fahren da ich an diesen Tag Frei habe.
Community-Antworten (10)
02.12.2010 um 19:45 Uhr
Lies mal §119 BetrVG und §23 (3) und Schande über deine BR-Kollegen
03.12.2010 um 06:56 Uhr
Da kann man nur noch Kopfschüteln :-(
03.12.2010 um 07:54 Uhr
Theorie und Praxis In der Theorie schau dir erstmal den §78 BetrVG an. Richtig ist, dass dadurch der §119 BetrVG resultiert. Eure restlichen BRM sollten sich in der Tat auch den §23 BetrVG ansehen...
In der Praxis wird sich das alles mit eurem Gremium nicht durchsetzen lassen, wenn die jetzt schon kuschen...
Was könntest du also machen? Tja, das liegt an deiner persönlichen Situation. Selbstverständlich kannst du mit einem gültigen Beschluß dieses Seminar besuchen. Wegn der Kostenübernahme solltest du dennoch mit dem Anbieter im Vorfeld Kontakt aufnehmen... Was kann der AG machen? Er könnte deinen Lohn oder dein Gehalt für die Tage einbehalten. Selbstverständlich kannst du das einklagen und es wird dir auch wohl zugesprochen werden, aber solange das nciht entschieden ist, hast du das Geld halt nicht. Was kann der AG noch machen? Er könnte dir wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen und wenn ich dasso mit eurem Gremium lese, würden die vielleicht sogar zustimmen - vielleicht sogar aus Angst vor eigenen Repressalien. Auch hier würdest du vor Gericht gewinnen (wenn der Beschluss wirklich ok ist).
Ergo: So oder so wird es ein Kampf, ob du den eingehen möchtest, liegt an dir. Ich presönlich finde noch immer: Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren.
Das allerdings ist lediglich meine Meinung. Das muß echt jeder für sich selber entscheiden. Ich gebe zu bedenken: Wer nicht mal bereit ist für sich zu kämpfen, wer kann das dann für seine KollegenInnen...?
Aber wie gesagt, diese Entscheidung muß jeder für sich selber treffen...
Viel Erfolg
03.12.2010 um 22:31 Uhr
Ich werde zumindest am ersten Tag teilnehmen da dies mein freier Tag ist. Ich habe ja eine die Anmeldung vom August und eine offizielle Einladung. Die anderen beide Tage werde ich so wie es angewiesen ist arbeiten da ich während der Arbeitszeit ohne Genehmigung des Bereichsleiters keine BR-Tätigkeit jeglicher Art durchführen darf.
@DonJohnson, ich zitiere Dich mal um darauf zu antworten. -Was kann der AG machen?- Der Bereichsleiter hat mir im Beisen von 3 weiteren BR-Mitglieden gesagt was passiert wenn ich während der Arbeitszeit ohne seiner Einwilligung irgend eine BR-Tätigkeit durchführe. Du hast Recht, die Mehrheit würde zustimmen.
04.12.2010 um 04:48 Uhr
Das habe ich befürchtet - tolles Gremium, gell? schade für dich, da du anscheinend gewillt bist was zu machen...
Tja
05.12.2010 um 17:34 Uhr
@schmuse, ich glaube du bist einer der es wert ist mal richtig was rein zu stecken.bleibe immer offen für uns dann bekommst du alles was du willst um im br gut zu arbeiten. da viele ja schon auf edlichen seminaren waren denke ich das wir dir sehr gut helfen können. bist du weiblich oder eher der männliche typ?
05.12.2010 um 19:27 Uhr
was war das denn für ein statement? knick das mal ganz locker - hier ist kein partnerchat sondern ernste Realität!!!
05.12.2010 um 22:38 Uhr
Richtig, und trotzdem Danke für die Unterstützung und angebotene Hilfe. Aber es geht nicht darum ob ich w oder m bin, sondern um Rat ud Hilfe bei der Betriebsratsarbeit. Für das Unternehmen welches ich arbeite ist ein sehr großes und ich bin nur ein kleines Licht in einer NL eines Dienstleisters. Das man mich versucht fertig zu machen oder auch Mundtod ist mir nicht neu. Das wurde schon versucht bevor ich im BR gewählt wurde, dass war auch der Grund warum ein Teil der Kollegen (die, die mich kennen, alle kennen mich nicht und ich kenne auch nicht alle weil wir sie nicht kennen lernen sollen) mich gebeten hat für den BR zu kandidieren. Dies ging auch nur über Listenwahl da ich über Personenwahl nie in den BR gekommen wäre da ich da vieleicht von 17 Plätzen Platz 35 bekommen hätte. Ich muss sagen, leider bekommt man von der GW auch keine richtige Hilfe (Bin GW-Mitglied) PS: Ich werde den einen Tag, das ist mein Arbeitsfreier Tag zum Seminar fahren, auch wenn dies eigentlich sinnlos ist da das Seminar 3 Tage geht. Die Fahrkosten muss ich eh selber tragen. Nur, da ich an keiner BR-Schulung oder Seminare teilnehmen kann, auch wenn das BR-Gremium dies beschließt/ beschließen muss wenn ich ein Antrag stelle, werde ich wohl an keinen Seminar oder Schulung teilnehmen da dies doch verweigert wird. Zum Glück gibt es das Internet.
06.12.2010 um 02:52 Uhr
"Mir wurde durch ein Vorgesetzten jegliche Tätigkeit im Bezug auf BR-Tätigkeit untersagt."
Schmuse, Betriebsratstätigkeit hat Vorrang vor arbeitsvertraglicher Arbeit. Dazu gibt es ein BAG Urteil! Dein Vorgesetzter hat Dir deine BR Tätigkeit nicht zu verbieten, das ist Behinderung der Betriebsratstätigkeit und strafbar laut BetrVG. Wenn Du auf ein Seminar fährst, es notwendig ist und vom Gremium beschlossen wurde darfst du natürlich auch fahren, Ansprüche sind auf jeden Fall gerichtlich durchsetztbar. Aber anscheinend habt ihr ein "saumäßig schlechtes" Betriebsratsgremium, das sich entweder nicht auskennt oder kuscht.
06.12.2010 um 11:16 Uhr
Ich möchte mal so sagen, von den 17 BR-Mitgliedern sind 10 drinn die es nur auf Wunsch von 2 Freigestellten sind. 5 sint frei bzw. teilfreigestellte die alles machen was der Vorsitzende sagt und 2, einer davon bin ich, sind die die man versucht zu unterjochen. Und was nützt eine Klage beim Arbeitsgericht? Die Aussage ist zwar Richtig: Mein Vorgesetzter hat Dir deine BR Tätigkeit nicht zu verbieten, das ist Behinderung der Betriebsratstätigkeit und strafbar laut BetrVG.- Was aber wenn die Mehrheit nun mal auch der Meinung ist, Betriebsratstätigkeit hin und her, der Aufraggeber es aber nicht möchte das ein Betriebsrat sich um die Belange seiner Kollegen kümmern darf weil der Auftraggeber es angeblich verbietet das der BR seine Kollegen im Objekt des Auftraggebers aufsucht. Angeblich soll es in allen Objekten wo wir als Dienstleister tätig sind verboten sein BR-Tätigkeit zu machen und mit den Kollegen in Kontakt zu kommen. Auch in staatl. Objekten muss ich dazu sagen. Wenn ein Kollege ein Problem hat kann er einen Termin in seiner Freizeit beim freigestellten BR machen und dann da hinfahren. @BloodyBeginner, wie soll ich sagen, das Gremium ist schon seit Jahren das selbe, nur das durch meine Kandidatur 2 neue mit reingekommen sind. Man sieht es an der Wahlbeteiligung. Bei dieser Wahl lag sie bei 31% wo sonst nur um die 20% an der Wahl teilgenommen haben. Ich wurde ja auch in keinen Ausschuß gewählt, nichteinmal als Ersatzmitglied für ein Ersatzmitglied. Im Grunde genommen habe ich nichteinmal was zu sagen. Meine Meinung, meine Stimme zählt nicht. Ich habe im Prinzip nur BR-Tätigkeit wenn einmal im Monat BR-Sitzung ist. Und die ist noch dann wenn ich Frei habe.
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