Erstellt am 02.12.2010 um 13:10 Uhr von rkoch
Mal langsam....
Der Kollege hat sich beim BR über den BR beschwert? Also über das Gremium, nicht über das/die einzelnen BRM?
Ein BRM ist nur verhindert, wenn über ihn persönlich verhandelt werden soll. Eine Beschwerde die sich gegen den BR als Gremium richtet kann sich ja eigentlich nur auf einen behandelten (oder nicht behandelten) TOP richten. Damit ist kein BRM persönlich betroffen und natürlich auch kein BRM verhindert.
Du müsstest über den Grund der Beschwerde schon spezifischer werden. Die Variation das alle BRM zugleich wegen persönlicher Betroffenheit verhindert sein sollten ist mir in der Form nicht ersichtlich und IMHO gibt es dazu weder Kommentierungen noch Rechtsprechung.
Erstellt am 02.12.2010 um 13:40 Uhr von carlosB
Durch einen Beschluss des Gremiums in einer Beschwerdesache gegen ihn selbst fühlt sich der MA persönlich angegriffen und reicht nun eine MAB gegen den BR ein. Jetzt will natürlich keiner der Betriebsräte über diese Beschwerde entscheiden.
Erstellt am 02.12.2010 um 14:35 Uhr von rolfo
Das ist auch nicht möglich, der BR hat als Gremium möglicherweise gegen den MA entschieden.
Sollte es sich um eine grobe Pflichtverletzung des BR handeln bleibt dem Kollegen nur der Weg über das Arbeitsgericht.
Besser wäre wohl den Kollegen zu einer Anhörung zur BR Sitzung einzuladen und die Meinungsverschiedenheit zu klären