Jugend-und Auszubildendenvertretung
Guten Morgen,
leider habe ich da noch eine frage. Auszubildenden und MA unter 25 Jahre die erst 2-3 Monate in der Firma sind, dürfen die sich auch aufstellen zur JAV wahl und bzw. auch Wählen?
Danke
Community-Antworten (1)
02.12.2010 um 09:06 Uhr
@GilliPoint
Das aktive Wahlrecht haben alle jugendlichen Arbeitnehmer (d.h. alle noch nicht 18-jährigen) und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die noch nicht 25 Jahre alt sind (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 BetrVG). Diese müssen am Tag der Wahl entweder in einem Arbeits- oder einem Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftigt sein. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.
Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 61 Abs. 2. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an. §8 Abs 1 Satz 3 findet Anwendung und BRM können nicht gewählt werden.
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