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Jugend-und Auszubildendenvertretung

G
GilliPoint
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

leider habe ich da noch eine frage. Auszubildenden und MA unter 25 Jahre die erst 2-3 Monate in der Firma sind, dürfen die sich auch aufstellen zur JAV wahl und bzw. auch Wählen?

Danke

89601

Community-Antworten (1)

I
Immie

02.12.2010 um 09:06 Uhr

@GilliPoint

Das aktive Wahlrecht haben alle jugendlichen Arbeitnehmer (d.h. alle noch nicht 18-jährigen) und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die noch nicht 25 Jahre alt sind (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 BetrVG). Diese müssen am Tag der Wahl entweder in einem Arbeits- oder einem Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftigt sein. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 61 Abs. 2. Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an. §8 Abs 1 Satz 3 findet Anwendung und BRM können nicht gewählt werden.

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