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Jugendwart - als Verbindung zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat?

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RigoRO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

mir ist zu Ohren gekommen das es eine Verbindung zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und den Betriebsrat gibt. Diesen "Zwischenmann" nennt man Jugendwart!

Ist das richtig? Wenn ja wo steht das? Welche genauen Aufgaben hatt er? Wie wird er bestimmt? usw........

Danke im vorraus.

Marco

6.79003

Community-Antworten (3)

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Petrus

14.05.2009 um 19:32 Uhr

Meinst Du das "beauftragte BR-Mitglied" nach § 65 (2) Satz 2 BetrVG? War mir zwar neu, dass der 'nen Namen hat - aber warum nicht ;-)

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RigoRO

14.05.2009 um 20:33 Uhr

gute Frage... kann sein. und wie wird dieser gewählt? muss es einen geben? wo finde ich da mehr darüber?

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Petrus

15.05.2009 um 11:59 Uhr

Im zitierten Paragraphen steht "kann" - es muss also nicht... Der BR wählt den Beauftragten aus seinen Reihen. Weiteres findet man sicherlich in einem Kommentar (Fitting, DKK - gibt's beim BR) zu diesem Paragraphen.

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