Jugendwart - als Verbindung zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat?
Hallo,
mir ist zu Ohren gekommen das es eine Verbindung zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und den Betriebsrat gibt. Diesen "Zwischenmann" nennt man Jugendwart!
Ist das richtig? Wenn ja wo steht das? Welche genauen Aufgaben hatt er? Wie wird er bestimmt? usw........
Danke im vorraus.
Marco
Community-Antworten (3)
14.05.2009 um 19:32 Uhr
Meinst Du das "beauftragte BR-Mitglied" nach § 65 (2) Satz 2 BetrVG? War mir zwar neu, dass der 'nen Namen hat - aber warum nicht ;-)
14.05.2009 um 20:33 Uhr
gute Frage... kann sein. und wie wird dieser gewählt? muss es einen geben? wo finde ich da mehr darüber?
15.05.2009 um 11:59 Uhr
Im zitierten Paragraphen steht "kann" - es muss also nicht... Der BR wählt den Beauftragten aus seinen Reihen. Weiteres findet man sicherlich in einem Kommentar (Fitting, DKK - gibt's beim BR) zu diesem Paragraphen.
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