Erstellt am 01.12.2010 um 00:30 Uhr von ganther
vielleicht der in Düsseldorf... läßt sich ohne genaue Kenntnis der Betriebsstruktur, deiner Tätigkeit und der Einordnug im Unternehmen nicht von hier beurteilen
Erstellt am 01.12.2010 um 08:03 Uhr von gallocampo
Hallo nickmann,
wenn ihr ein eigenständiger Betrieb seit, dann ist der BR in Düsseldorf für Euch nicht zuständig.
Wenn ihr nur eine Aussenstelle des Betriebes seit, dann ist der BR für Euch zuständig.
Plauen ist weit weg von Düsseldorf, oder?
Erstellt am 01.12.2010 um 10:02 Uhr von rkoch
> in meinem Arbeitvertrag ist als Arbeitgeber unser Stammsitz in Düsseldorf angegeben
Obacht: Im Arbeitsvertrag angegeben ist der Arbeitgeber, sprich das Unternehmen welches den Vertrag schließt. Das kann durchaus so sein, das damit Düsseldorf im Vertrag steht obwohl der Vertrag allein für den Arbeitsplatz im Betrieb Plauen gilt.
gallocampo > Plauen ist weit weg von Düsseldorf, oder?
Das ist nicht der einzige Punkt. Wenn die Betriebstätte weniger als 6 ständig Beschäftigte wahlberechtigte AN hat, dann ist diese Betriebstätte dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
Es gibt noch einige Fallkonstellationen die dazu führen könnten, das der BR für nickman zuständig wäre.
z.B. wenn die Betriebsstätte tatsächlich nicht ein Betrieb des Unternehmens in Düsseldorf, sonder ein eigenständiges, mit dem Unternehmen in Düsseldorf verbundenes Unternehmen wäre und kickman im Rahmen der Konzernleihe die letzten 10 Jahre an dieses Unternehmen verliehen wäre: dann wäre der BR in Düsseldorf weiterhin zuständig (ebenso wie ein in Plauen ansässiger BR dieses (angenommenen) Unternehmens).
Aber all diese potentiellen Fälle zu klären wäre Kaffeesatzleserei und würde zu weit führen.