Welcher Betriebsrat ist für mich zuständig?
Ich arbeitete Teilzeit ( 25 h wöchentlich ) in ein einer diakonischen Kureinrichtung. Vor 5 Jahren wurden wir ( Küchen-Servicebereich ) ausgegliedert und es wurden neue Arbeitsverträge abgeschlossen nach Hotel-Gaststättenwesen. Ich selber weigerte mich als einzigste da dies mit erheblichen Lohneinbusen verbunden gewesen wäre. Seit dem bin ich das schwarze Schaf mit gelben Streifen - sprich ich werde ständig geärgert. Nun gibt es wieder ein Problem mit dem Urlaub zu Pfingsten den ich beantragt habe, aber von meiner Vorgesetzten vehement abgelehnt wurde. Nun zum Kern meiner Frage: Meinen Arbeitsvertrag habe ich mit in die neue Firma mit übernommen, also Diakonie, beschäftigt bin ich aber bei dem "neuen" Arbeitgeber. Welcher Betriebsrat ist für mich verantwortlich, da der der zum Betrieb gehört die Anweisung oder Aussage bekommen hat - er sei nicht mehr für mich verantwortlich da ich einen Diakoni-Arbeitsvertrag habe. Meines Erachtens ist die Sache doch klar da ich doch auch Betriebsmitglied des privaten Betreibers bin - egal mit welchen Konditionen usw. Danke für eure schnellen Antworten
Community-Antworten (3)
22.03.2013 um 13:17 Uhr
@Christinelutz Naja...das ist dann eher eine Personalgestellung - frage doch einmal die MAV.
22.03.2013 um 16:47 Uhr
Ich denke - man kann das vergleichen mit der Situation der Leiharbeitnehmer. Da wäre ja auch jeweils der BR zuständig, in dessen Betrieb die Mitbestimmung betroffen ist/bzw. ausgelöst wird.
Hier wird Dir ja von einem Mitarbeiter des Hotels der Urlaub verweigert. Also wäre im Zuge der Mitbestimmung bei Urlaub auch der BR dieses Hotels zuständig (Mitbestimmung bei Klärung im strittigen Einzelfall).
Würdest Du ganz allgemein Urlaubsansrüche aus Deinem Vertragsverhältnis geltend machen wollen - also gegenüber Deinem Arbeitgeber, wäre die dortige MAV zuständig.
So sehe ich das jedenfalls.
23.03.2013 um 02:14 Uhr
Hallo Christinelutz,
Du kannst den Spieß ja umdrehen. Wenn die GL meint, der BR Deines Betriebes sei nicht zuständig, weil Du einen Diakonie-Arbeitsvertrag hast, dann ist ja auch die Diakonie für Deinen Urlaub zuständig?? Dann hast Du ja kein Problem, oder? Du kannst die GL und den BR ja mal fragen, was sie von der Argumentation halten. Wenn der BR dann immer noch meint, er sei nicht zuständig, dann weiß ich auch nicht.
Verwandte Themen
Neue Betriebsstätte ohne BR - Welcher BR ist zuständig?
ÄlterGuten Morgen ihr Allwissenden. Folgende Frage: Wir sind ein in ganz Deutschland agierendes Unternehemen mit vielen Betriebsstätten. In den meisten ist auch ein BR etabliert. Soweit so gut. Nun hat die
Drohende Kündigung durch Arbeitshinderung?
ÄlterHallo? Ich bin seit 8 Wochen in der Verwaltung eines Unternehmens tätig, dessen Fachbereich neu für mich ist. Vorher habe ich alleine gearbeitet, war persönliche Assistenz des Arbeitgebers. Konnte fas
Zuständigkeit Betriebsstätte / Neueinstellung
ÄlterWas zum Thema 'Betriebsstätten' und Zuständigkeiten des BR Aufkauf einer 'Marke' in D-Stadt, Eingliederung der Mitarbeiter nach §613a in eine bestehende GmbH (bisher ohne eigenes Personal) der Mutt
Personalrat zuständig - oder können wir unseren eigenen BR wählen der nur für unsere GmbH zuständig wäre?
ÄlterServus, Meine Frage zum BR wäre folgende. Wir sind eine GmbH mit zwei Teilhabern zu je 50%. Der eine mit über 800 Beschäftigten ohne BR der andere ein Öffentlicher Eigenbetrieb mit Personalrat.
Betriebsübergang in einen Landesbetrieb -wie lange ist der BR zuständig
ÄlterUnser Betrieb als gGmbh wird ab dem 01.01.2008 zu einem Landesbetieb mit andern öffentlichen Landesbehörden verschmolzen. Aus unserem Betriebsrrat wird dann ein Personalrat. Frage: Wie lange sind wir