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Welcher Betriebsrat ist für mich zuständig?

C
Christinelutz
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeitete Teilzeit ( 25 h wöchentlich ) in ein einer diakonischen Kureinrichtung. Vor 5 Jahren wurden wir ( Küchen-Servicebereich ) ausgegliedert und es wurden neue Arbeitsverträge abgeschlossen nach Hotel-Gaststättenwesen. Ich selber weigerte mich als einzigste da dies mit erheblichen Lohneinbusen verbunden gewesen wäre. Seit dem bin ich das schwarze Schaf mit gelben Streifen - sprich ich werde ständig geärgert. Nun gibt es wieder ein Problem mit dem Urlaub zu Pfingsten den ich beantragt habe, aber von meiner Vorgesetzten vehement abgelehnt wurde. Nun zum Kern meiner Frage: Meinen Arbeitsvertrag habe ich mit in die neue Firma mit übernommen, also Diakonie, beschäftigt bin ich aber bei dem "neuen" Arbeitgeber. Welcher Betriebsrat ist für mich verantwortlich, da der der zum Betrieb gehört die Anweisung oder Aussage bekommen hat - er sei nicht mehr für mich verantwortlich da ich einen Diakoni-Arbeitsvertrag habe. Meines Erachtens ist die Sache doch klar da ich doch auch Betriebsmitglied des privaten Betreibers bin - egal mit welchen Konditionen usw. Danke für eure schnellen Antworten

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

22.03.2013 um 13:17 Uhr

@Christinelutz Naja...das ist dann eher eine Personalgestellung - frage doch einmal die MAV.

G
gironimo

22.03.2013 um 16:47 Uhr

Ich denke - man kann das vergleichen mit der Situation der Leiharbeitnehmer. Da wäre ja auch jeweils der BR zuständig, in dessen Betrieb die Mitbestimmung betroffen ist/bzw. ausgelöst wird.

Hier wird Dir ja von einem Mitarbeiter des Hotels der Urlaub verweigert. Also wäre im Zuge der Mitbestimmung bei Urlaub auch der BR dieses Hotels zuständig (Mitbestimmung bei Klärung im strittigen Einzelfall).

Würdest Du ganz allgemein Urlaubsansrüche aus Deinem Vertragsverhältnis geltend machen wollen - also gegenüber Deinem Arbeitgeber, wäre die dortige MAV zuständig.

So sehe ich das jedenfalls.

A
AlterMann

23.03.2013 um 02:14 Uhr

Hallo Christinelutz,

Du kannst den Spieß ja umdrehen. Wenn die GL meint, der BR Deines Betriebes sei nicht zuständig, weil Du einen Diakonie-Arbeitsvertrag hast, dann ist ja auch die Diakonie für Deinen Urlaub zuständig?? Dann hast Du ja kein Problem, oder? Du kannst die GL und den BR ja mal fragen, was sie von der Argumentation halten. Wenn der BR dann immer noch meint, er sei nicht zuständig, dann weiß ich auch nicht.

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