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Arbeiten an 7 Tage der Woche

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wallraf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Ich habe da eine Frage, ich bin seit 6 Jahren im Betriebsrat und habe seit 3 Jahren ein 7 tage Vertrag mit Sa und So. Also komme auf die Woche auf 42.25 Std.

Nun Will mein Arbeitsgeben mir den Kündigen und mir ein 6 Tage Vertrag geben dann würden mir 3Std an ein Samstag fehlen. Bisher gabs kein Ärger und ich bin auch nicht die einzigste MA. Darf er mir den einfach Ändern den laut §37 Betriebsverfassungs gesetz gehts nicht den dann wäre ich ja als Betriebsratsmitglied im nachteil und dieses kann mann ja auch als behinderung der BRM auslegen, oder vertue ich mich da ?

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Community-Antworten (2)

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Zeitwächter

30.11.2010 um 21:49 Uhr

Hast Du schon einmal in ArbZG §§ 9,10 und 11 gesehen?? Also wo ist bei 7-Tage-Woche die Möglichkeit des Ausgleichtages für Sonntagsrabeit??

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben

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Forentroll

01.12.2010 um 08:09 Uhr

Seit sechs Jahren im Betriebsrat. Hast du schon mal ein Seminar besucht???? Das wird in BR 1 + 2 erklärt. Hier suchst du dir ein paar Brocken zusammen die nicht zusammen passen!!! Erstens wie Zeitwächter schon schreibt. Muss der AG so handeln. Zweitens ist es weder eine Behinderung des Betriebsrates noch etwas nach §37. Drittens nach sechs Jahren hätte ich wenigstens Mal das Wort Änderungskündigung gehört und nicht ...mir den Kündigen und mir ein 6 Tage Vertrag geben... Hier zum Thema Änderungskündigung ein guter Link: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aenderungskuendigung.html

Wenn deine Schilderung mit der Sieben Tagewoche stimmt hat dein AG ein Problem mit den Ordnungsamt.

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