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Unfall bei

A
aragon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns wird seit kurzem in einer Turnhalle jede Woche ein Sportprogramm (Vollyball, Skigymnastic, u.s.w.) angeboten.

Die Kosten für die Turnhalle übernimmt unsere GF, es ist aber keine Arbeitszeit.

Wenn sich jetzt ein Mitarbeiter bei diesem "Betriebssport" verletzt ist das dann ein Arbeitsunfall bzw. ein Fall für die Berufsgenossenschaft oder nicht?

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Community-Antworten (3)

S
Spartacus

30.11.2010 um 15:15 Uhr

Hallo, Frag doch mal bei der zuständigen BG nach.

L
Lotte

30.11.2010 um 15:32 Uhr

aragon, das BSG sagt: Nein! in seinem Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 29/08 R LG Lotte

L
Lumbago

04.08.2011 um 13:34 Uhr

Hallo,

das Urteil ist ganz nett. Leider passt das hier nicht.

Betriebssport kann als Arbeitsunfall anerkannt werden wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. geeignet die körperliche, geistige oder nervliche Belastung des Berufsalltags auszugleichen.
  2. kein Wettkampfcharakter (z.B. Betriebsturnier)
  3. Regelmäßige Teilnahme des Betroffenen (mind. monatlich)
  4. im wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt
  5. es muss eine unternehmensbezogene Organisation erfolgen (z.B. Arbeitgeber zahlt die Sporthalle/ Kurse / etc.)

Bei dem genannten Urteil war keine Beschränkung auf Betriebsangehörige gegeben, weil dem Verein, der den Betriebssport ausgerichtet hat jedermann beitreten konnte.

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