Erstellt am 29.11.2010 um 19:51 Uhr von caretakerFM
§ 14 BetrVG würde ich sagen.
Erstellt am 29.11.2010 um 19:53 Uhr von wölfchen
irgendwie ein Ausdrucksfehler? Wurde von 11 Personen gewählt, oder wurde ein 11-köpfiger BR gewählt?
Erstellt am 29.11.2010 um 20:13 Uhr von Immie
Und die anderen 7 hatten keine Meinung?
Erstellt am 29.11.2010 um 20:48 Uhr von nicoline
caretakerFM
*§ 14 BetrVG würde ich sagen.*
????? kannst Du das in dem Zusammenhang Wahl BRV näher erklären?
PottsLandbier
DKK zu § 26 Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters RN 11
Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit für einen Kandidaten; es genügt folglich die einfache (Fitting, Rn. 14; GK-Raab, Rn. 11; HSWGN-Glock, Rn. 20)
http://www.jurablogs.com/de/vereinsrecht-einfache-mehrheit-ist-absolute-mehrheit-der-gueltigen-stimmen-1
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat klargestellt, was unter den Begriffen “einfache” und “relative” Mehrheit zu verstehen ist. Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Die einfache Mehrheit entspricht somit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stehen bei einer Wahl mehr als zwei Kandidaten zur Auswahl, muss der Gewählte also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen haben.
Hiervon zu unterscheiden ist die “relative” Stimmenmehrheit, bei der es genügt, dass eine Abstimmungsalternative mehr Stimmen erhält als eine der anderen.
Was meinst Du, ist der BRV wirklich BRV??????
Erstellt am 30.11.2010 um 09:01 Uhr von rkoch
Immie> Und die anderen 7 hatten keine Meinung?
Natürlich hatten sie eine - nur keine andere Wahl....
Wenn sich von 11 nur einer für die Wahl des BRV vorgeschlagen wird gibt es nur einen Ausgang: Dieser Kandidat ist gewählt. Die Option einen Kandidaten ABZULEHNEN sieht das Wahlverfahren nicht vor - und das aus gutem Grund..... Wer wäre denn BRV wenn es möglich wäre den einzigen Kandidaten abzulehnen?
Blöd ist natürlich, das diese 7 BRM keinen eigenen Kandidaten stellen wollten, aber selber schuld.
Erstellt am 02.12.2010 um 21:15 Uhr von PottsLandbier
Danke allen, Eure Beiträge waren sehr nützlich. Ich hoffe natürlich, dass ein möglicher Gegenkandidat in den BR gewählt wird. Wenn nicht, wird uns die nächste Zeit echt Nerven kosten.
@rkoch wir würden gern, aber als Außendienstler ist es unsinning, BRV zu werden.
Erstellt am 03.12.2010 um 09:53 Uhr von Petrus
@potts:
Bei eurer BR-Größe stehen euch eine oder zwei Freistellungen zu. Damit ist das auch für einen Außendienstler nicht unmöglich...
Erstellt am 03.12.2010 um 09:59 Uhr von rkoch
... und auch Außendienstler haben grundsätzlich die Pflicht an den Sitzungen teilzunehmen und BR-Arbeit zu leisten. Man könnte die regelmäßigen Sitzungen z.B. auf den Montag legen und an den Tagen gehen die Außendienstler eben NICHT raus. Der Außendienstler-BRV wird wohl irgendwie die Möglichkeit haben (Laptop online) die Einladung auch vom Außendienst aus rauszuschicken oder eben am Montag gleich erledigen wenn er eh im Haus ist. Für alle außerordentlichen Fälle gibt es notfalls (falls der Außendienstler TATSÄCHLICH verhindert ist) auch noch Stellvertreter.
> Wenn nicht, wird uns die nächste Zeit echt Nerven kosten.
He, der BRV ist nicht der Chef des BR. Der Kerl hat gar nicht zu sagen sonder zu kuschen wie der BR will!