Erstellt am 28.11.2010 um 15:30 Uhr von wahlvst
Weghören, Nein ausschließen kann man deshalb keinen. Es herrscht bei uns immer noch Meinungsfreiheit
Erstellt am 28.11.2010 um 15:39 Uhr von Kölner
@Woody
Es ist eine Unart, in Grossbuchstaben zu schreiben, da dies als Brüllen empfunden wird.
Zur Sache:
Wenn Du eine solche Aussage schon als Mobbing empfindest, dann solltest Du Dir Deine Gesundheit bewahren und überlegen, was Dir zukünftig gut tut.
Erstellt am 28.11.2010 um 20:51 Uhr von wölfchen
Hallo WOODY,
ich rate stets dringend davon ab, das Wort Mobbing zum Modewort werden zu lassen, ähnlich wie das Wort "Stress". Nicht jeder der heutzutage mal etwas angespannt arbeitet, ist gleich gestresst, und nicht jeder, über den mal was böses gesprochen wird, wird gleich gemobbt . . .
Erstellt am 28.11.2010 um 23:07 Uhr von DerAlteHeini
WOODY
Ersatzmitgied ist kein Amt nach dem BetrVG.
Somit kann man ein Ersatzmitglied NICHT des Amtes entheben, egal was er angestellt hat.
Mit solchen und ähnlichen Behauptungen müssen Betriebsratsmitglieder leben, denn es gibt in vielen Betrieben Besserwisser und Neider. Wobei es auch im Betriebsrat durchaus solche Kollegen gibt.
Solche Situationen wirst du immer wieder haben, darum mein Tipp,
schaffe dir ein "Dickeres Fell" an.