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MOBBING JA ODER NEIN

W
woody
Mrz 2020 bearbeitet

MIR WURDE IM BETRIEBSRAT VON EINEM ERSATZMITGLIED VORGEWORFEN ICH WÜRDE NUR IM BETRIEBSRAT SITZEN WEIL ICH LEIHARBEITNEHMER UNTER DRUCK GESETZT HÄTTE WAS ABER NICHT DER TATSACHE ENTSPRICHT. MEINE FRAGE NUN: WAS KANN ICH DAGEGEN TUN; EIN AUSSCHLUß DIESES ERSATZMITGLIED BEANTRAGEN ODER MICH WEGEN MOBBINGS BESCHWEREN?

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Community-Antworten (4)

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wahlvst

28.11.2010 um 16:30 Uhr

Weghören, Nein ausschließen kann man deshalb keinen. Es herrscht bei uns immer noch Meinungsfreiheit

K
Kölner

28.11.2010 um 16:39 Uhr

@Woody Es ist eine Unart, in Grossbuchstaben zu schreiben, da dies als Brüllen empfunden wird. Zur Sache: Wenn Du eine solche Aussage schon als Mobbing empfindest, dann solltest Du Dir Deine Gesundheit bewahren und überlegen, was Dir zukünftig gut tut.

W
wölfchen

28.11.2010 um 21:51 Uhr

Hallo WOODY, ich rate stets dringend davon ab, das Wort Mobbing zum Modewort werden zu lassen, ähnlich wie das Wort "Stress". Nicht jeder der heutzutage mal etwas angespannt arbeitet, ist gleich gestresst, und nicht jeder, über den mal was böses gesprochen wird, wird gleich gemobbt . . .

D
DerAlteHeini

29.11.2010 um 00:07 Uhr

WOODY Ersatzmitgied ist kein Amt nach dem BetrVG. Somit kann man ein Ersatzmitglied NICHT des Amtes entheben, egal was er angestellt hat.

Mit solchen und ähnlichen Behauptungen müssen Betriebsratsmitglieder leben, denn es gibt in vielen Betrieben Besserwisser und Neider. Wobei es auch im Betriebsrat durchaus solche Kollegen gibt. Solche Situationen wirst du immer wieder haben, darum mein Tipp, schaffe dir ein "Dickeres Fell" an.

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