Hallo Leute, ist es wirklich so, dass das Integratiosamt grundsätzlich immer einer Kündigung eines Schwerbehinderten zustimmt, wenn der Kündigungsgrund nicht in der Schwerbehinderung liegt? Ich frage deshalb, weil ich als SBV in einem aktuellen Fall jede Menge Gründe habe die gegen eine Kündigung sprechen, der betroffene Mitarbeiter aber von einem Zusammenhang mit der Schwerbehinderung nichts hören möchte, da er dadurch finanzielle Einbußen befürchtet. Also grundsätzliche Zustimmung oder Einzelfallentscheidung? Ich danke euch!