Erstellt am 28.11.2010 um 15:11 Uhr von sbvsgbix
Ein Schwerpunkt beim IA ist das Thema "Gründe aus der Schwerbehinderung". Daher wird i.d.R. bei betriebsbedingten Kündigungen aus sehr oft zugestimmt. Denn hier sind es betriebliche Gründe.
Sonstige rechtliche Gründe welche gegen die Kündigung sprechen ist die Angelegenheit des ArbG. Das IA darf dem ArbG in seinen Entscheiungsgründen nicht vorgreifen.
Das IA prüft aber auch immer ob eine Weiterbeschäftigung möglich wäre, hier spielt dann auch das Thema "hat der AG die Pflichquote erfüllt" mit hinein.
Lese einmal hier:
http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsgrund/77c427i1p/index.html
Erstellt am 28.11.2010 um 21:59 Uhr von Forentroll
@sbvsgbix
Was hat die Quote mit einer Kündigung zu tun?
Das hat unser IA noch nie interessiert. Nur ob der Kündigungsgrund etwas mit der Schwerbehinderung zu tun hat und das Mittel der Kündigung abgemildert hat.
@armale
...Also grundsätzliche Zustimmung oder Einzelfallentscheidung?...
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Es muss ja jeder Fall einzelnd geprüft werden. Sollte der Kündigungsgrund nicht durch die Schwerbehinderung "verursacht," z. B. Minderleistung, winkt das IA die Kündigung durch. Andere Bedenken gegen die Kündigung interessiert das IA nicht.
Deshalb dauern die Verfahren ja immer länger als bei nicht schwerbehinderten.
Es wäre ratsam ein persönliches Gespräch mit dem IA, SBV, BRV und dem Betroffenen zu führen. Besonders, da er wohl nicht richtig informiert ist wie du schreibst:
... von einem Zusammenhang mit der Schwerbehinderung nichts hören möchte, da er dadurch finanzielle Einbußen befürchtet...
Leider schreibst du nicht den Kündigungsgrund, den der AG angegeben hat.
Erstellt am 28.11.2010 um 23:24 Uhr von DerAlteHeini
sarmale
Vor einer Kündigung eines Schwerbehinderten hat der AG immer die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts einzuholen. Wird dies versäumt wird bei einer Kündigungsschutzklage die Kündigung aufgehoben.
Stellt der AG den Antrage auf Zustimmung zu einer Kündigung des Kollegen XY, wird der Betroffene und auch der Betriebsrat/SBV vom Integrationsamt angehört. Hast du diverse Gründe die gegen eine Kündigung sprechen, dann teile sie dem Integrationsamt mit.
Erstellt am 29.11.2010 um 02:14 Uhr von sarmale
Hallo forentroll, der Kündigungsgrund ist Schlechtleistung. Mit dem Anwalt des sb Kollegen kann ich das aber locker widerlegen. Danke auch den anderen.
Erstellt am 29.11.2010 um 09:59 Uhr von Niemand
Selbst wenn die Schlechtleistung gegeben sein sollte muss das IA nicht zustimmen und stellt auch keinen Kündigungsgrund dar. Das IA kann in einem solchen Fall auch Minderleistungsausgleichzahlungen genehmigen. Selbst dann wenn der AN hier anderer Meinung ist.