Doppelmandat
Guten Tag, ich hab da mal folgende Frage. Ich bin 1. Ersatzmitglied im Betriebsrat und habe nun schon von 21 Sitzungen 17 mitgemacht. Nun bin ich letzte Woche noch zum Vertrauensmann der Schwerbehindertenvertretung gewählt worden. Kann ich nun beide Ämter ausführen, oder muss ich mich für eines der beiden entscheiden ?
Gruß Carli
Community-Antworten (4)
28.11.2010 um 15:26 Uhr
Du kannst beides. Du must dann nur in den BR-Gremien, du darf nun ja immer in allen teilnehmen als SBV, genau sagen in welcher Funktion Du gerade redest. Als BR (EBRM) beim nachrücken darfst Du auch abstimmen. Als SBV nur beraten.
Doppelmandat heißt das Stichwort.
28.11.2010 um 16:37 Uhr
Wenn denn irgendwann ein BR Mitglied ausscheidet und ich als 1.Ersatzmitglied nachrücke, darf ich dann auch beide Funktionen ausüben ? Und dann nur darauf achten wenn ich mich dann zu etwas äußere zu sagen in welcher Funktion ich mich nun äußere. Als BR Mitglied oder als Vertrauensmann der Schwerbehindertenvertretung ??? LG
28.11.2010 um 16:49 Uhr
JA! habe ich doch geschrieben.
Merke jedes EBRM das nachrück auch nur temporär hat dann alle Recht und Pflichten wie ein BRM.
Wenn du dann als BR in der Sitzung bist, darf auch NICHT der Stellvertreter der SBV teilnehmen. Denn dann bist du ja nicht verhindert.
Der Stellvertreter der SBV dürfte nur dann teilnehmen wenn du nicht teilnimmst, weil du Urlaub hast, krank bist oder einen anderen nicht verschiebaren Termin zu gleichen Zeit hast.
28.11.2010 um 17:16 Uhr
Danke sbvsgbix !!!
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