Doppelmandat BR / SBV
Eine Kollegin ist BR-Mitglied und SBV. Im Betrieb arbeiten weniger als 100 schwerbehinderte Menschen. Sie möchte an den BR-Sitzungen generell als BR-Mitglied teilnehmen und dafür dauerhaft die Stellvertretung der SBV zu den Sitzungen schicken. Zählt die BR-Arbeit bei Doppelmandat als Verhinderungsgrund für die SBV?
Community-Antworten (18)
04.03.2020 um 15:29 Uhr
So weit ich das sehe: Ja
04.03.2020 um 15:30 Uhr
Da der Gesetzgeber hier ein Doppelmandat für vereinbar hält sehe ich keinen Verhinderungsgrund.
04.03.2020 um 15:54 Uhr
Nein, in der Sitzung ist dann ja das BRM und die SBV anwesend - wenn auch in einer Person. Abstimmungsrelevant ist es auch nicht, da die SBV ja nicht stimmberechtigt für BR Beschlüsse ist. Wenn die anderen BRM ein Problem damit haben - sollte die Person halt vorher bekanntgeben ob sie gerade als BRM oder als SBV spricht.
09.03.2020 um 12:11 Uhr
Danke für die Antworten!
09.03.2024 um 13:27 Uhr
dazu hätte ich auch mal eine Frage:
in unseren BR sitzt der Stellvertreter des SBV als BRM. Der Vorsitzende der SBV nimmt auch an jeder BR Sitzung teil. Habe ich so kein Problem mit, nur mischt der SBV Vorsitzende sich in jedes BR Gespräch bzw. Diskussion ein. Er redet als wäre er ein BRM, ganz klar hat er ein Rederecht, aber geht das soweit das er sich in jedes Gespräch einmischen kann. Manchmal ergreift er auch als erstes das Wort.
Wir kommen uns echt vor als hätten wir ein 6er Gremium. Wenn andere BRM ihn darauf hinweisen er solle sich etwas zurück nehmen und erst mal den BR diskutieren lassen, fliegt er regelmäßig aus dem Anzug und schreit "Er ließe sich sein Rederecht nicht nehmen" Wenn andere BRM bei einigen Dingen z.B. ihre Meinung kundtun und z.B. sagen : 2..da kann ich die GL verstehen..." greift er diese direkt an und sagt sie seien dort als AN Vertretung gewählt und nicht für die GL.
Der BRV ist sein Freund und dieser weist ihn in keiner Weise mal zu recht. Kann man da irgendwas machen?
09.03.2024 um 14:26 Uhr
Der BRV erteilt das Wort … wenn dieser ihn gewähren lässt, könnte man höchstens eine neue Person zum BRV machen (sofern diese das dann besser managed)
09.03.2024 um 14:44 Uhr
ok, danke celestro
ich entnehme daraus, dass der SBV kein Recht hat sich überall einzumischen?
ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das der SBV sich beratend, evt. auf Erfahrung basierend, einbringen kann.
10.03.2024 um 10:25 Uhr
Der Stellvertretende SBV nimmt ja ganz normal als BRM an den Sitzungen Teil. Der sogenannte SBV Vorsitzende (obwohl es die Bezeichnung so nicht gibt) kann und darf sich zu den Themen äußern die Schwerbehinderten Menschen im Betrieb betreffen, ansonsten hat er die Klappe zu halten.
10.03.2024 um 18:40 Uhr
Naja, ganz so ist es dann Gottseidank doch nicht.
Er darf nicht nur still auf seinem Stuhl hockend auf vielleicht kommende SBV Themen warten, sondern sich auch aktiv an den sonstigen Diskussionen beteiligen. Eine Ansicht mehr, erst recht wenn diese dann ev. auch noch die bessere sein könnte, kann ja nicht schaden.
Sollte er vielleicht etwas zu übermotiviert rüberkommen, muss das ja auch nicht immer nur an ihm liegen. Dafür das Diskussionen in einem Vernünftigem Rahmen stattfinden, ist ja leztlich der Sitzungsleiter zuständig. Wenn es dann nicht klappt, könnte auch dieser das Problem sein.
10.03.2024 um 20:22 Uhr
@Kucki ja, das er ein Rederecht hat ist auch ok, das er seine Sichtweise mitteilt auch ok. ich finde es aber nicht ok das:
- er einige aus dem Gremium angeht
- er uns (das Gremium) nicht ausreden lässt
- er manche angreift nur weil sie anderer Ansicht sind
er ist nun mal kein BRM, der Vorsitzende sagt nichts, auch nicht auf bitten anderer BRM. ich finde er stört unsere Kommunikation untereinander, da manche gar nichts mehr sagen mögen und es ist immer sehr anstrengend jede Sitzung
11.03.2024 um 01:11 Uhr
das ist ja auch nicht o.k. ... aber wie gesagt ist die einzige Möglichkeit einen BRV einzusetzen, der ihm Grenzen setzt.
11.03.2024 um 11:13 Uhr
Das ist wohl eher eine Sache der Sitzungsdisziplin. Bei uns wird in jeder Sitzung ein Moderator bestimmt, der die Stimmen zuteilt und auch mal zur Ordnung ruft. Vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit für euch.
11.03.2024 um 11:22 Uhr
"Bei uns wird in jeder Sitzung ein Moderator bestimmt, der die Stimmen zuteilt und auch mal zur Ordnung ruft."
Das ist die Aufgabe des BRV.
11.03.2024 um 11:24 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt beratend an den Sitzungen teil. Das heißt, sie hat das Recht, ihren Standpunkt zu vertreten, wozu ihr das Wort zu erteilen ist. Dieses Beratungsrecht ist umfassend, so dass keine Beschränkung auf Fragen der schwerbehinderten Beschäftigten besteht.
11.03.2024 um 11:26 Uhr
Eine Vertrauensperson, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. Dies kann so geschehen, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem schwerbehinderten Menschen über persönliche Verhältnisse, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, nicht verletzt wird. Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden. (Leitsatz des Gerichts)
Landesarbeitsgericht Hessen vom 01.11.2012 – 9 TaBV 156/12
11.03.2024 um 14:16 Uhr
@ Kehler
bezüglich des Moderators: Die Sitzungsleitung obliegt dem BRV, da stimme ich dir voll zu. Aber Einzelaufgaben können delegiert werden, zumindest wurde es mir letzte Woche auf einem Seminar nochmals so bestätigt. Je nach Größe des Gremiums macht dies übrigens durchaus Sinn, hier eine zusätzliche Person ins Spiel zu bringen.
11.03.2024 um 14:33 Uhr
▶ Aber Einzelaufgaben können delegiert werden ◀ Hä.....wer delegiert hier was an wen? Vom BR an eine SBV doch wohl nicht?
Zusätzliche Personen gibt es nicht. Es gibt nur berechtigte und nichts darüber hinaus.
11.03.2024 um 15:04 Uhr
Dem BRV obliegt (gesetzlich vorgeschrieben) die Leitung der Sitzung. Diese kann er mMn daher nicht delegieren.
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