BR-haupt-/nebenberuflich
Hallo. Ich habe eine Frage an euch. Gibt es irgendwelche Voraussetzungen oder Richtlinien, wo ich nachlesen kann, ab wann der Betriebsreit seine Tätigkeiten hauptberuflich ausüben kann. Unsere BR-Leute machen es nebenberuflich und da bleibt leider nicht so viel Zeit. Danke schon mal im Voraus.
Community-Antworten (4)
25.11.2010 um 09:30 Uhr
Swetl
BR ist kein Beruf!!! Es ist ein Ehrenamt!! Man kann es also weder haupt noch nebenberuflich ausüben.
Man wird übrigens auch für die Ausübung dieses Ehrenamtes/ Mandat nicht bezahlt. Erhält dafür also auch keinen Lohn/Vergütung. Man bekommt nur sein sonst zustehenden Lohn/ Gehalt weiter.
BRM werden soweit es erforderlich ist von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten, unter Fortzahlung seines Lohns/Gehaltes im notwendigen Umfang freigestellt. GGf. werden BRM auch vollfreigestellt. Das was wann wie regelt das BetrVG und dort kann man es nachlesen.
Wenn man sich für ein solches Mandat/ Ehrenamt bemüht, also zur Wahl stellt und gewählt wird, sollte man vielleicht einmal das Gesetz, das BetrVG lesen
25.11.2010 um 09:38 Uhr
25.11.2010 um 09:38 Uhr
Swetl, nachdem Du von Wahlvst mit Moralin überschüttet wurdest, schau mal in § 38 BetrVG ;-)
25.11.2010 um 09:39 Uhr
niemand, punktgleiche Landung ;-))
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