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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-haupt-/nebenberuflich

S
Swetl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich habe eine Frage an euch. Gibt es irgendwelche Voraussetzungen oder Richtlinien, wo ich nachlesen kann, ab wann der Betriebsreit seine Tätigkeiten hauptberuflich ausüben kann. Unsere BR-Leute machen es nebenberuflich und da bleibt leider nicht so viel Zeit. Danke schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (4)

W
wahlvst

25.11.2010 um 09:30 Uhr

Swetl

BR ist kein Beruf!!! Es ist ein Ehrenamt!! Man kann es also weder haupt noch nebenberuflich ausüben.

Man wird übrigens auch für die Ausübung dieses Ehrenamtes/ Mandat nicht bezahlt. Erhält dafür also auch keinen Lohn/Vergütung. Man bekommt nur sein sonst zustehenden Lohn/ Gehalt weiter.

BRM werden soweit es erforderlich ist von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten, unter Fortzahlung seines Lohns/Gehaltes im notwendigen Umfang freigestellt. GGf. werden BRM auch vollfreigestellt. Das was wann wie regelt das BetrVG und dort kann man es nachlesen.

Wenn man sich für ein solches Mandat/ Ehrenamt bemüht, also zur Wahl stellt und gewählt wird, sollte man vielleicht einmal das Gesetz, das BetrVG lesen

L
Lotte

25.11.2010 um 09:38 Uhr

Swetl, nachdem Du von Wahlvst mit Moralin überschüttet wurdest, schau mal in § 38 BetrVG ;-)

L
Lotte

25.11.2010 um 09:39 Uhr

niemand, punktgleiche Landung ;-))

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