Erstellt am 25.11.2010 um 08:30 Uhr von wahlvst
Swetl
BR ist kein Beruf!!! Es ist ein Ehrenamt!!
Man kann es also weder haupt noch nebenberuflich ausüben.
Man wird übrigens auch für die Ausübung dieses Ehrenamtes/ Mandat nicht bezahlt. Erhält dafür also auch keinen Lohn/Vergütung. Man bekommt nur sein sonst zustehenden Lohn/ Gehalt weiter.
BRM werden soweit es erforderlich ist von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten, unter Fortzahlung seines Lohns/Gehaltes im notwendigen Umfang freigestellt. GGf. werden BRM auch vollfreigestellt. Das was wann wie regelt das BetrVG und dort kann man es nachlesen.
Wenn man sich für ein solches Mandat/ Ehrenamt bemüht, also zur Wahl stellt und gewählt wird, sollte man vielleicht einmal das Gesetz, das BetrVG lesen
Erstellt am 25.11.2010 um 08:38 Uhr von Niemand
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html
Erstellt am 25.11.2010 um 08:38 Uhr von Lotte
Swetl,
nachdem Du von Wahlvst mit Moralin überschüttet wurdest, schau mal in § 38 BetrVG ;-)
Erstellt am 25.11.2010 um 08:39 Uhr von Lotte
niemand,
punktgleiche Landung ;-))