eine Menge Fragen
ist es strafbar keinen Wirtschaftsausschuß zu gründen? Im Sinne von, kann das angezeigt, bzw strafverfolgt werden???
Community-Antworten (3)
25.11.2010 um 08:35 Uhr
SusanneLiebig
-
Eigentlich entsendet der Gesamtbetriebsrat in den KBR und ein Geasmtbetriebsrat ist zu gründen, so denn mehrere BR im Unternehmen vorhanden sind. § 47 -53 und 54 -59
-
In das Gefängnis werdet Ihr dafür wohl nicht kommen, aber auch dort steht: ist zu bilden! § 106 - 110
-
Nein!
-
Die Hälfte der Mitglieder (Vertretung von ordentlichen Mitgliedern durch Ersatzmitglieder ist möglich)
*bitte als Hilfe keine Hinweise auf des Betriebsverfassungsgesetz geben, das habe ich gelesen, dies Info genügt mir nicht.... * Dieser Satz ist ehrlich nicht zu verstehen, denn zumindest, was die Beschlüsse angeht, reicht die Info des BetrVG aber wohl vollkommen aus:
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Aber vielleicht solltest Du Dich nicht nur mit dem Gesetzestext beschäftigen, sondern vielmehr mit den Kommentaren zu den einzelnen §§ denn dort gibt es jede Menge Infos! Der Fitting oder DKK wäre hier zu empfehlen.
25.11.2010 um 09:41 Uhr
nicoline es geht um den §§ 106 107 Wirtschaftsausschuss, nicht um §§ 47 ff
SusanneLiebig § 106 BetrVG / §107 BetrVG (1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten
Kommt hier der BR seiner Pflicht nicht nach, wäre dieses eine grobe Pflichtverletzung also § 23 BetrVG
25.11.2010 um 11:54 Uhr
wahlvstd wenn Susanne den Text ihrer Frage im Nachhinein ändert, kann ich das nicht ändern. In der Ursprungsfrage waren 4 Fragen gestellt und wenn Du meine Antwort Nr. 2 aufmerksam liest, wirst Du die Angabe der korrekten §§ finden.
Verwandte Themen
Tagesordnung PR Sitzung; Meistens erst Do. oder Fr. vor der Sitzung die Tagesordnung per Mail - legitim?
ÄlterHallo zusammen, wenn der PR Vorsitzende jedesmal erst am Sitzungstag eine Menge Vorlagen von der Dienststelle bekommt; sind diese Beschlüsse eigentlich gültig? Im Klartext: Montags alle 3 Wochen PR S
BRW- bin nun total verwirrt - zählt die unter 18jährige Auszubildende oder zählt unsere Umschülerin die einen Arbeitsvertrag zur Umschulung hat, von unserem Betrieb aber nicht bezahlt wird um die Menge der BR zu ermitteln?
Ältersorry nochmals, hab jetzt soviel gelesen und gestöbert das ich bald gar nichts mehr weiß. wir sind 49 wählbare MA, eine geringfügig beschäftigten haben wir noch also sind es 50 MA. Uns fehlt noch 1ne
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
BR sinkt unter Mindestanzahl - zweistufiges Verfahren vorgeschrieben oder nicht?
ÄlterHallo, kurz für Euch zur Einschätzung der Lage folgende Situationsbeschreibung: Wir sind ein Unternehmen von rund 25 MA´n, unser BR umfasst folglich 3 Kollegen. Nun hat ein Betriebsratsmitglied sein A